Neubau verkaufen nach erhaltener Förderung / Wohnriester - möglich?

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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Altai

Wir unterlassen jeden Tag hundert Dinge, die rechtens wären, weil es neben dem Recht noch etwas wie Anstand und Manieren gibt. Und weil auch Dinge, die rechtens sind, den Anstand verletzen können.
Diesem Beitrag würde ich gerne mehrere Likes geben. Hier ist auf den Punkt gebracht, was ich schon 10 Seiten vorher sagen wollte. Da hatte auch jemand sinngemäß geschrieben, er schränkt sich doch nicht ein, wie käme er auch dazu? Es ist nicht verboten, also kann er sich ausleben.
Wie schon gesagt: der Nachbar hat ein Recht auf Musik, und @kati1337 hat ein Recht auf Ruhe. Beide Seiten sollten im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme einen Kompromiss finden. Der liegt irgendwo zwischen den Extremen 24/7 und 0/0. Samstag "feel free" und Sonntag Ruhe, das wäre doch ein gutes Verhandlungsangebot!
Und Danke an @pagoni2020 für das Gerichtsurteil, anscheinend ist es ja nicht so klar, dass der Nachbar diese Geräuschkulisse zu Recht erzeugt, wie einige hier meinen.

Die Anlaufstelle für das Thema Förderung durch Riester ist übrigens in der Tat die ZfA. Den Tipp, dort anzurufen, kann ich nur ebenfalls geben. Hier lauern vermutlich die meisten Fallen... Denn man bindet sich schon sehr an die Immobilie. Es droht die Rückzahlung der Förderung (Zulagen), wenn man dort nicht regelkonform agiert.
 
Schimi1791

Schimi1791

Wir ‚Schemiker‘ kennen drei Grundsätze:

- viel hilft viel
- von nix kommt nix
- was weg ist, ist weg

Vielleicht lässt sich das auch hier anwenden:

- viel hilft viel: reden (?)
- von nix kommt nix: reden/Initiative (?)
- was weg ist, ist weg: Hoffnung (?)


Wie schon gesagt: der Nachbar hat ein Recht auf Musik, und @kati1337 hat ein Recht auf Ruhe. Beide Seiten sollten im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme einen Kompromiss finden.
Auch gilt: ‚in dose facit venenum’ - Die Dosis macht das Gift: Lautstärke/Intensität
 
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Acof1978

Sorry, aber Du würfelst hier gerade ein paar Begrifflichkeiten beliebig wild durcheinander, nur damit es nett klingt von "typsch Deutsch" bis "Aussage gegen Aussage". In der Schularbeit wäre das "Thema verfehlt" plus "Setzen Sex".
Sofern eine Störung vorliegt bedarf es keiner weiteren, mit oder ohne Gericht oder ist Mord auch erst ab Doppelmord verboten?? Auweia....
Es geht hier ja auch nicht um die klassische Art von Schuld.....
Irgendwie klingt das nach TV-Gerichtsshow-Sofa-Wissen ala Millionen-Bundestrainer.
Hier fühlt sich eine Person stark gestört und beeinträchtigt durch übergebührliche Nutzung seiner Lautsprecher (siehe z.B. OLG-Urteil). Und....wie schon @chand1986 wunderbar ausgeführt hatte ist nicht Alles in Ordnung, was nicht explizit verboten ist. Sein "Ausleben" greift in das Leben des Anderen ein. Auch auf die Definiton "Zimmerlautstärke" hatte ich verwiesen.
Wie @chand1986 so schön beschreibt hat es auch oftmals etwas mit Anstand zu tun und sozialem Verhalten. Das aber wiederum gibts eben nicht bei Aldi im Angebot zu kaufen oder als kostenlosen Zuschuss von der Kfw, wobei das wohl die sinnigere Lösung wäre als manch Anderes.
Hier fühlt sich Jemand schlecht und darf lesen, dass der Nachbar doch Recht hat mit seinen Lautsprechern, die Olle soll sich mal nicht so anstellen. Das trieft ja schon richtig vor Gehässigkeit.

Und ich glaube das unter uns weder ein Psychologe noch ein Anwalt/Richter ist. Also bleiben es nur Theorien und Glaube. Genauso ist es bei mir und bei Dir.
 
Schimi1791

Schimi1791

Vielleicht können/sollten wir den Thread auch ‚beerdigen‘. Ich denke, alles das, was (sinnvoll) gesagt werden kann, ist gesagt/geschrieben …
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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