S
Sunshine387
1.) Wird der Steuerfahnder persönlich bei dir nachkontrollieren, ob du möglicherweise eine wahrheitswidrige Angabe gemacht hast?
2.) Kann das Gästezimmer nicht einfach auch der Abstellraum mit dem alten gelagerten Bett sein?
3.) Und jetzt kommt der Fallstrick. Egal wie du Antwortest, du handelst dann immer rechtswidrig oder habe einfach nicht so viel Angst. Denn ein Gästezimmer nicht angeben ist natürlich nicht richtig, aber das erübrigt sich doch dadurch, dass dein Gästezimmer selbst rechtswidrig ist. Denn man kann in einem NICHT Aufenthaltsraum wegen der Höhe doch keine fremden Leute übernachten lassen. Was ist wenn es Brennt? Wer haftet dann wohl, wenn der Fluchtweg zu lang ist? Was kann da alles passieren?
-Ironie off-
Viele haben im Dachgeschoss diese nicht als Aufenthaltsräume geeigneten Bereiche, die auch ausgebaut sind. Wie du das bewertest bleibt dir überlassen. Aber entweder ist es jetzt Wohnfläche und damit ein nicht genehmigter Aufenthaltsraum oder es ist kein Aufenthaltsraum, indem ein altes Bett steht, welches nicht benutzt wird. Entscheide du!
2.) Kann das Gästezimmer nicht einfach auch der Abstellraum mit dem alten gelagerten Bett sein?
3.) Und jetzt kommt der Fallstrick. Egal wie du Antwortest, du handelst dann immer rechtswidrig oder habe einfach nicht so viel Angst. Denn ein Gästezimmer nicht angeben ist natürlich nicht richtig, aber das erübrigt sich doch dadurch, dass dein Gästezimmer selbst rechtswidrig ist. Denn man kann in einem NICHT Aufenthaltsraum wegen der Höhe doch keine fremden Leute übernachten lassen. Was ist wenn es Brennt? Wer haftet dann wohl, wenn der Fluchtweg zu lang ist? Was kann da alles passieren?
-Ironie off-
Viele haben im Dachgeschoss diese nicht als Aufenthaltsräume geeigneten Bereiche, die auch ausgebaut sind. Wie du das bewertest bleibt dir überlassen. Aber entweder ist es jetzt Wohnfläche und damit ein nicht genehmigter Aufenthaltsraum oder es ist kein Aufenthaltsraum, indem ein altes Bett steht, welches nicht benutzt wird. Entscheide du!