Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu

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S

Sunshine387

1.) Wird der Steuerfahnder persönlich bei dir nachkontrollieren, ob du möglicherweise eine wahrheitswidrige Angabe gemacht hast?
2.) Kann das Gästezimmer nicht einfach auch der Abstellraum mit dem alten gelagerten Bett sein?
3.) Und jetzt kommt der Fallstrick. Egal wie du Antwortest, du handelst dann immer rechtswidrig oder habe einfach nicht so viel Angst. Denn ein Gästezimmer nicht angeben ist natürlich nicht richtig, aber das erübrigt sich doch dadurch, dass dein Gästezimmer selbst rechtswidrig ist. Denn man kann in einem NICHT Aufenthaltsraum wegen der Höhe doch keine fremden Leute übernachten lassen. Was ist wenn es Brennt? Wer haftet dann wohl, wenn der Fluchtweg zu lang ist? Was kann da alles passieren?
-Ironie off-
Viele haben im Dachgeschoss diese nicht als Aufenthaltsräume geeigneten Bereiche, die auch ausgebaut sind. Wie du das bewertest bleibt dir überlassen. Aber entweder ist es jetzt Wohnfläche und damit ein nicht genehmigter Aufenthaltsraum oder es ist kein Aufenthaltsraum, indem ein altes Bett steht, welches nicht benutzt wird. Entscheide du!
 
J

junijulibaut

Die Tendenz geht auch dahin, dass es eher ein Abstellraum ist.
Wird auch kaum genutzt, von Fremden schon gar nicht. Wenn, übernachtet dort Familie, früher öfter, aber inzwischen wohnen alle wieder in der Nähe.
Also das zukünftige Nutzungsszenario ist tatsächlich eher Lagerraum fürs ausrangierte Bett.
 
0

022002F

Kleiner Tipp, gebt den Auftrag für die Erklärung nicht an den Steuerberater und macht es selber. Damit könnt ihr eine Menge Geld sparen! Beim Steuerberater wird es zur Abzocke.
 
Musketier

Musketier

Kleiner Tipp, gebt den Auftrag für die Erklärung nicht an den Steuerberater und macht es selber. Damit könnt ihr eine Menge Geld sparen! Beim Steuerberater wird es zur Abzocke.

Für ein 0815 Haus, was vielleicht noch frisch gebaut ist macht das vermutlich Sinn. Mein Erklärung war recht schnell erstellt.
Sobald aber kein 0815 Haus vorliegt, dann kann das ganz schnell Gülle werden. Das Schlimme ist, das ist der Grundlagenbescheid für alle Grundsteuerbescheide in der Zukunft. Ist hier was falsch und man prüft erst in 2025 wenn die Zahlung kommt, dann ist das zu spät für einen Einspruch.



Um mal ein Beispiel aus der Praxis zu posten:
Ich habe gemeinsam mit meiner Mutter gerade einen Einspruch für ein Grundstück meiner Eltern geschrieben, weil der Bescheid aus unserer Sicht vor Fehlern nur so gestrotzt hat.
Sowohl meiner Mutter als ehemalige Sachgebietsleiterin im Finanzamt, als auch ich als ursprünglich gelernter Steuerfachwirt können beide Steuergesetze lesen und eigentlich auch verstehen. Da es zu dem Teil des Bewertungsgesetzes aber noch keine Rechtsprechung gibt, ist es uns extrem schwer gefallen, die Bewertung durch das Finanzamtes zu entkräften und dann selbst eine richtige Einordnung zu treffen.

Es ging um ein schlichtes nicht bebaubares Gartengrundstück mit einer 2500€ Gartenlaube und eine Garage aus den 70ger.

Das Grundstück wurden mit vollem Wert Bodenrichtwert angesetzt, obwohl von der Stadt eine Nichtbebaubarkeit bescheinigt wird.
Für mich war eigentlich klar, dass das nicht richtig sein kann.
Ich habe dazu lange recherchiert, ob es nicht irgendwelche Ausnahmetatbestände gibt, um von den Ansätzen der Gutachter abzuweichen.
Das Ganze scheint aber nach aktueller Gesetzgebung sogar rechtens zu sein, wird laut Presse aber vermutlich zu einer Klagewelle führen.

Die 2500€ Holzgartenlaube wurde als Einfamilienhaus mit pauschalen Herstellungskosten eines Einfamilienhauses angesetzt und die Abschreibung über 80! Jahre angesetzt. Das Dumme ist, im in Anlage 42 des Bewertungsgesetz gibt es gar keine Einstufung als Gartenlaube und auch nichts, was annähernd das beschreiben würde. Laut Bescheid war die 16m² Gartenlaube plötzlich weit über 20T€ wert.

Das waren nur 2 Punkte von vielen, die laut unsere Ansicht nicht richtig sein konnten.
Die Finanzämter haben hier massiv Stellen schaffen müssen und haben Quereinsteiger auf die Schnelle weiterbilden müssen. Das führt dann dazu, dass die Bearbeiter mangels Erfahrung solche Grundstücke gar nicht einordnen können.

Jetzt stelle ich mir meine Schwiegermutter vor, die mehrere geebte gemischt genutzte Grundstücke hat, wo es vermutlich noch nichtmal richtige Aufzeichnungen zu den m² gibt. Da es momentan noch keine Auswirkung hat, wird da nicht viel Wert drauf gelegt. Spätestens 2025 kommt aber dann das große Spektakel, wenn die (viel zu hohen) Grundsteuerbescheide kommen.
Und wenn dann vielleicht irgendwann die Häuser mal an meine Frau und ihre Schwester vererbt werden, dann dürfen die die hohe Grundsteuern weiterzahlen.
 
G

guckuck2

Es ging um ein schlichtes nicht bebaubares Gartengrundstück mit einer 2500€ Gartenlaube und eine Garage aus den 70ger.

Das Grundstück wurden mit vollem Wert Bodenrichtwert angesetzt, obwohl von der Stadt eine Nichtbebaubarkeit bescheinigt wird.
Ist im Boris die Fläche denn als Wohnbaugrundstück drin oder nicht? Der BRW muss natürlich zur Flächenart/Nutzung passen. Wenn es wirklich Gartenland ist und ein BRW für Wohnbebauung hinterlegt ist, ist das der Fehler.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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