Nova Haus ----- Informationen!
(Achtung, Textänderung)
Hallo Bauherren!
Zur Zeit liegen uns einige Verträge der Nova Haus mit Bauherren vor, zu denen wir Ihnen hier Vorschläge zur Nachbesserung
, "vor Vertragsunterschrift" unterbreiten möchten.
- Gleichen Sie bitte die Pauschalfestpreisbindung im Vertrag an. Da der darin dargestellte Zeitrahmen sich oft auf den Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bezieht, kann es Ihnen bei den Ausführungsfristen und dem dargestellten Baubeginn sein, dass die Bauzeit über die Pauschalfestpreisbindung hinaus geht. Somit kann es Ihnen passieren, wenn dieses im Vertrag so verankert ist, das Sie die Preiserhöhung durch die Nova-Preislisten akzeptieren müssen. Das könnte für Sie eine nicht unerhebliche Nachzahlung an die Nova Haus bedeuten.
- Achten Sie ganz besonders auf den Ratenzahlungsplan. Dieser sollte normaler Weise bei "Rohbau fertig, Dach eingedeckt, Türen und Fenster eingebaut" nicht mehr als 54 % ausweisen, da zu diesem Zeitpunkt viele Nebenarbeiten noch gar nicht ausgeführt sind. Auch Zahlungen von insgesamt mehr als 12 % bis Fertigstellung Sohle, wenn Sie die Erdarbeiten selbst beauftragen, sollten nicht vereinbart werden (incl. der Planungsleistungen). Wenn Nova die Erdarbeiten Keller macht, wären Max. 15 % okay. Entsprechend wären die Raten aufzuteilen. Denken Sie daran, nach "Rohbau fertig, Dach eingedeckt, Türen und Fenster eingebaut", gibt es noch Rohinstallation Heizung, Elektro, Sanitär, sowie Trockenbau, Estrich, Putz, Außenputz, Fliesenarbeiten, Treppe, Innentüren, Maler und Bodenbelagsarbeiten, um einige zu nennen. Die restlichen 46 % Bausumme wären entsprechend dem Wert auf diese Leistungen aufzuteilen.
- Sichern Sie sich einen Sicherheitseinbehalt von 5 % bis zur Behebung aller in der Bauabnahme festgestellten Mängel.
- Sie sollten in jedem Falle eine Forderungsabtretung der Bausumme ausschließen, da in den uns vorliegenden Verträgen ausdrücklich die Nova die Feststellung der Auszahlungsvoraussetzungen vornimmt. Einspruchsmöglichkeiten für die Bauherrenseite, konnten wir in den Unterlagen nicht finden. Eigentlich sollten auch Auszahlungsvoraussetzungen wie, "unterschriebener Bautenstandsbericht durch die Bauherren", sowie "vorliegen einer durch die Bauherren unterschriebenen Auszahlungsaufforderung an die Bank" vereinbart sein. Sonst bestünde die Möglichkeit (wir bitten dieses ausdrücklich nicht als Unterstellung anzusehen), ohne Wissen der Bauherren, bei der Bank die Bausumme einzufordern.
- Es ist immer zu empfehlen, vereinbarte Rücktrittsklauseln beizubehalten, egal was Ihnen manche Leute erzählen. Auch wenn es dadurch zu Verzögerungen kommt, ist das allemal besser, als daraus Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Dieses sind nur ein paar Hinweise, welche wir ausdrücklich bitten, nicht als Kritik oder Negativ-Aussage zu Geschäftspraktiken der Nova Haus zu sehen.
Gleichermaßen sollen diese Hinweise auch als Anhalt zur Nachbesserung, im Sinne klarer Vertragsverhältnisse, für die Nova Haus dienen, welche bekannter maßen diesen Thread aufmerksam verfolgt.
Wir garantieren für den Wahrheitsgehalt der getroffenen Feststellungen und können diese auch, anhand einschlägiger Unterlagen, nachweisen.
Der in dieser Antwort geschriebene Text ist durch unsere Fachanwälte, sowie andere Juristen geprüft und für rechtlich unbedenklich eingestuft worden!