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cyberthom
Hier wird ja oft von Mangelanzeige und Co geschrieben bezüglich des Energieintegrals. Viele haben ja Glück gehabt, dass ein Tausch möglich war. Aber rein rechtlich habe ich da noch nichts konkretes gesehen. Oder steht irgendwo von Vaillant geschrieben, wie sie das Energieuntegral berechnen. Dann wäre es ja eine Zusage, die sie nicht einhalten. Aber so eine definierte Zusage von Vaillant habe ich weder in der Anleitung noch in den Datenblätter gesehen. Mich würde daher interessieren, worauf ihr euch beruft wenn ihr eine mangelanzeige stellt. Ich denke das würde den anderen als Argumentation helfen.