Waren diese Bestimmungen bereits zum Zeitpunkt der Unterschrift gültig?
Das weiß ich ja leider nicht so genau. Im Internet findet man 2 Varianten:
Variante 1 ist dass seit Februar 2016 diese neue Verordnung in Kraft tritt, es aber nur eine "Verordnung" ist und man sich somit nicht daran halten müsse !?
Variante 2 ist, dass alle Häuser, die aus Holz oder in Holzbauweise errichtet werden diese Schutzvorrichtung verbauen müssen, deren Elektronik erst nach Ende Dezember 2017 installiert wird.
Fakt unabhähig der Variante ist, dass unser Verkaufsberater dies im Verkaufsgespräch nicht erwähnt hat und es auch nicht in die Kostenkalkulation des Hauses eingerechnet wurde. Denn wenn das Bindend ist, dann erwarte ich auch, dass man es in den Basispreis einrechnet und nicht als "Ausstattungsmöglichkeit" dazu buchen muss.
Gibt es einen Passus in eurem Vertrag, der regelt, nach welchen Regeln gebaut wird und was bei Änderungen passiert?
Im Vertrag steht dass Änderungen bis zur festlegung der Ausstattung möglich sind und ab dann eine Änderungspauschale fällig wird.
Was bei möglichen Änderungen durch den Gesetzgeber passiert habe ich noch nichts gefunden..