Wie schon geschrieben: wenn mir das nicht passt, kann ich ja VORHER einen Änderungsantrag stellen - das haben wohl auch einige im Gebiet gemacht, und durften dann ihren Kram so bauen, wie gewollt.
Andere haben eben nicht gefragt, und sich nicht an die Vorgaben gehalten.
Konkreter Fall aus unserem Baugebiet: Gemeinde schreibt im Bebauungsplan rote Dachziegel bei Pultdächern vor, DN Max 16 Grad. Bauherr fragt bei der Gemeinde an, bittet um Befreiung von der Festsetzung, weil er ein 7 Grad flachgeneigtes Dach mit anthrazitfarbenen Ziegeln eindecken möchte. Gemeinde sagt nö, Begründung: mögen wir nicht, könnte ja jeder kommen. Bauherr sagt sich: ihr könnt mich mal, deckt in anthrazit ein. Fällt keinem zunächst auf, bis ein Gemeinderat 3 Jahre später das mal sieht, bittet das LRA, Landratsamt, (als genehmigende Behörde) um Beseitigungsanordnung. LRA sagt, dass es sich das mal vor Ort anschauen würde, verweist aber schon mal auf Art 14 GG und die fehlende planerische Zielsetzung im Bebauungsplan, die mit den roten Ziegeln verfolgt werden soll. Gemeinderat meint, dass die dunklen Ziegel den dörflichen Charakter stören würden. Ortsbegehung ergibt: 7 Grad DN, von Dachfläche kaum was zu sehen, so dass der dörfliche Charakter niemals beeinflusst werden könne. Zudem sind zwei Straßen weiter zwei Gebäude mit DN45 und schwarzen Ziegeln genehmigt worden (nicht in dem Bebauungsplan liegend). Zudem verweist das LRA auf vier Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen, in denen je die Gemeinde geklagt und verloren hat. LRA sagt, dass die rechtliche Situation klar sein und daher keine Beseitigungsanordnung gestellt wird, empfiehlt der Gemeinde das zu dulden oder isoliert zu befreien. Gemeinde lehnt Befreiung in nächster Gemeinderatssitzung ab, obgleich das LRA UND das Gemeindebauamt dringend eine Befreiung empfehlen.
Zusammengefasst: Bauherr hat genau das gemacht, was Du erwarten würdest, nämlich frühzeitig um Befreiung gebeten. Wurde aus Willkür abgelehnt, zudem hat eine juristische Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ergeben, dass keine rechtliche Grundlage für diese Vorgabe aus Sicht des LRAs existiert. Wie hätte sich der Bauherr hier Deiner Meinung nach verhalten sollen?
Mich stört an diesen Zäunen konkret, dass ich es grün mag.
Geschmacklich bin ich ganz bei Dir, nur ist Geschmack eben nicht ansatzweise ausreichend, um ein per Grundgesetz vorhandenes Recht Anderer einzuschränken. Und dass das aus Gründen der Willkür und dem subjektiven Geschmack nicht möglich ist, finde ich eigentlich auch so in Ordnung, wenn man sich mal überlegt, was das übertragen auf andere Bereiche bedeuten würde.
Zu den Dachziegeln: ich mag die lackierten überhaupt nicht. Du schreibst aber, dass die Dich IRGENDWANN garantiert blenden WERDEN. Es ist also noch nicht passiert und nur eine Vermutung?!
Puh, aufgrund einer Vermutung das so zu bewerten finde ich schwierig. Wenn euch es irgendwann mal blenden SOLLTE, steht euch doch der Rechtsweg offen. Müsste ja ein Klacks sein, das zu gewinnen, wenn die Sachlage so klar ist und ihm Vorsatz nachweisbar ist [emoji6]