Steven, du hast leider offenbar keine Ahnung von der rechtlichen Grundlage. Wenn du ein Tier des Nachbarn unfachmännisch tötest oder verletzt, ist es in jedem Fall Sachbeschädigung und Tierquälerei. Das fällt auch nicht unter Notstand, und schon gar nicht unter Nothilfe oder Notwehr. Vgl. §34 StGB.
Also wird der TE ein anderes Mittel finden müssen, als wäre es ein Wildtier. Also irgendwelche technischen Einrichtungen, Duftstoffe, oder halt den Wasserschlauch. Gift, Fallen oder Waffen sind nicht erlaubt.
Vielleicht ist die Katze von andimanns Nachbar auch behindert, wer weiß das schon. Normalerweise lassen sich Katzen nicht so weitgehend erziehen.
Ich persönlich habe kein Problem mit Katzen im urbanen und dörflichen Umfeld. Mit Hunden schon eher. Sobald ich aber eine Katze in der Feldmark wildern sehe, knallt es. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht durch Katzenkot auch nicht. Wurmbefall ist bei Kindern eher ein hygienisches Problem, das von den Eltern ausgeht, die das Hände waschen nicht erziehen. Die Eier fängt man sich von allen möglichen Oberflächen ein, aber vor allem von Obst und Gemüse.