11ant
Also: die 201 cm sind ein typisches Rohöffnungsmaß, da kommt niemand der sich mit Bau auskennt auf die Idee, das solle ein Durchgangsmaß sein. Es mißt wie bei den Fenstern von Oberkante "Brüstung" bis Unterkante Sturz.
Die 15 cm sind ein vorgeschriebenes Maß für die Schwelle auf der Außenseite. Die Decke des Erdgeschosses ist unter der Terrasse eine Grenzfläche nach "Außen" und folglich mehr zu dämmen als auf der Innenseite zum Innenraum im bewohnten OG. Logisch zu erwarten ist daher, daß die Schwelle innen nicht niedriger ausfallen wird als außen.
Messen tut diese Schwelle bis zur Unterkante der fertigen Maueröffnung, nicht jedoch bis zur Oberkante des unteren Türrahmenprofils. Von diesem sagt der GU ganz zu Recht, diese sei zum Übersteigen und nicht zum Betreten geeignet.
Vernünftig wäre hier gewesen, den Bauherren bei der Fensterbemusterung auf die Option einer Flachschwelle statt eines normalen Rahmenprofils an der Unterseite der Türöffnung aufmerksam zu machen. Das ist jedoch ein Beratungsfehler und kein Ausführungsmangel.
Rechne ich mal 15 cm Schwelle ab Oberkante Fertigterrasse und 10 cm mehr Dämmung außen und 8 cm Rahmenprofil, dann komme ich auf 33 cm effektive Fußhebehöhe ohne daß das versprochene Maß überschritten wäre.
Ich will nicht ausschließen, daß richterlicher Unverstand auch 15 cm versprochene Fußhebehöhe interpretieren könnte, jedoch wäre das nur unter optimalen Laborbedingungen auch realisierbar, und auch das nur bei Vollmond und ohne Mettwurststeuer.
Die 15 cm sind ein vorgeschriebenes Maß für die Schwelle auf der Außenseite. Die Decke des Erdgeschosses ist unter der Terrasse eine Grenzfläche nach "Außen" und folglich mehr zu dämmen als auf der Innenseite zum Innenraum im bewohnten OG. Logisch zu erwarten ist daher, daß die Schwelle innen nicht niedriger ausfallen wird als außen.
Messen tut diese Schwelle bis zur Unterkante der fertigen Maueröffnung, nicht jedoch bis zur Oberkante des unteren Türrahmenprofils. Von diesem sagt der GU ganz zu Recht, diese sei zum Übersteigen und nicht zum Betreten geeignet.
Vernünftig wäre hier gewesen, den Bauherren bei der Fensterbemusterung auf die Option einer Flachschwelle statt eines normalen Rahmenprofils an der Unterseite der Türöffnung aufmerksam zu machen. Das ist jedoch ein Beratungsfehler und kein Ausführungsmangel.
Rechne ich mal 15 cm Schwelle ab Oberkante Fertigterrasse und 10 cm mehr Dämmung außen und 8 cm Rahmenprofil, dann komme ich auf 33 cm effektive Fußhebehöhe ohne daß das versprochene Maß überschritten wäre.
Ich will nicht ausschließen, daß richterlicher Unverstand auch 15 cm versprochene Fußhebehöhe interpretieren könnte, jedoch wäre das nur unter optimalen Laborbedingungen auch realisierbar, und auch das nur bei Vollmond und ohne Mettwurststeuer.