Ich erlaube mir eine Frage an dich. Welche Aufgabenstellung würdest du aktuell in diesem Fall an einen Architekten geben.
Wir erlauben uns, ihm die Frage zu gestatten
Die Aufgabenstellung ist doch klar und hat zwei Teile:
Wunsch)
Drei Paare (davon zwei im elternfähigen Alter, wenn ich recht verstanden habe) wollen drin wohnen; jede Wohneinheit sollte auch Fremde als Nachnutzer haben können; es soll nicht mietshausig aussehen.
Wirklichkeit)
Passt das auf das Grundstück, auch wenn es flächenmäßig keine Sozialwohnungen sein sollen ?
Eine wirkliche Einschätzung hiezu gibt es noch nicht.
Selbst in Posemuckel / MV gibt es die, und man sollte sie erfragen. In 34er Gebieten sind solche Einschränkungen, wie ich sie eingezeichnet habe, keine Seltenheit: daß eine Fluchtlinienvorgabe in einer Ortssatzung eine Baulinie (rot) erzeugt, und daß die Bebauungstiefen der Umgebung den Rahmen für die Haustiefe geben. Der ansonsten sehr geschätzte Entwurf von Kerstin klotzt mal eben die zweieinhalbfache Haustiefe der Nachbargebäude aus dem Planausschnitt hin. Das kann möglich sein - wäre aber auch keine Einmaligkeit, wenn nicht.
Verdichtung - und das habt Ihr ja vor, wenn man das gewünschte Bauvolumen mit unserer Oma ihren kleinen Häuschen auf den Nachbargrundstücken vergleicht - erfährt aktuell den Trend, erwünscht (aber in den Ausmaßen - meist nach schlechten ersten Investoren-Erfahrungen der Kiezbevölkerung - als regulierungsbedürftig) gesehen zu werden. In Großstädten sind es typischerweise für die Beritte einzelner Stadtbezirksämter geltende Satzungen, mit denen man diese Rahmen schafft.