Nur bei den Tiefschwarzen Varianten bin ich mir unsicher, ich hab den Kleinen nie live erleben dürfen, da er kurz bevor ich meine Frau kennen gelernt habe, gestorben ist. Aber auf Fotos finde ich den Hund immer total spooky, weil er entweder keine oder diese leuchtenden Augen hat.
Kann man mit Zwergpudeln laufen gehen, also hält so ein kleines Tier 10-15km durch?
Ja, wir hatten auch schon überlegt, dass wir ihn auch Vanta (von Vantablack) hätten nennen können. Fotos sind echt schwierig und meist nur mit übermäßiger Beleuchtung möglich, was wieder andere Nachteile hat.
Die Äuglein sind in Wirklichkeit aber herzallerliebst.
Also mit Jungtieren soll man nicht Mal besonders lange spazieren gehen, insofern bin ich da noch lange nicht. Ich glaube auch, das die Strecke für den kleinen selbst später eher schwierig wäre. Geh doch eine Größe höher. Kleinpudel gibt's auch noch. Die schaffen das schon eher wenn ausgewachsen und trainiert. Auf keinen Fall schon gleich am Anfang.
Wieder Themenbezogen: Kann die Statikerin dann die Bescheinigung nicht dem GÜ ausstellen? Dann bekommst du eine Kopie und bist auch glücklich, oder?
Ich habe den Überblick verloren, was eigentlich das Problem ist außer den "Pfuschertaschen" und der fehlenden Überdeckung der Steine. Ich habe den leichten Eindruck, dass du durch den Fleischerhaus-Thread leichte Paranoia angesetzt hast.
Naja, so meinen wir (mein SV und ich) das ja auch. Die Statikerin, die die Statik geplant hat, soll die gepfuschte Ausführung für den GÜ "freischreiben", will wir der Versicherung des GÜ alleine nicht Vertrauen wollen. Die ist ja im Zweifel nach 5 Jahren auch nichts mehr wert.
Naja auch mein SV, obwohl er nicht so große Bedenken hat, empfiehlt mir eine Bestätigung der Statikerin vom GÜ anzufordern. Ganz alleine will er das nicht absegnen, obwohl der wahrscheinlich nichtmal für dich auftretende schaffen hatten würde.
Kannst du mir bitte noch mal kurz erklären, was du mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin meinst? Wofür soll sie die ausstellen?
Die macht die Planung für die Statik und dafür haftet sie, aber nicht für die Ausführung.
S.o. und wenn sie die Unbedenklichkeitsbestätigung für die jetzt faktische Ausführung ausstellte, würde sie dafür haften. Deswegen kriegt der GÜ das wohl auch nicht von ihr.