Ich verstehe: nichts. Und ich fürchte, damit stehe ich hier nicht allein. Ein Angebot unterschreibt der Anbieter. Wenn ihr als Kunden es ebenfalls unterschrieben habt, dann habt Ihr nicht ein Angebot, sondern dessen Annahme unterschrieben - also einen Vertrag geschlossen. "Abbrechen" kann man den nicht mehr, sondern nur kündigen. Wenn der zu der Frage was die Kündigungsfolgen wären nichts enthält, müßt Ihr die Antworten daraus wohl (oder hier eher: übel) aus dem Baugesetzbuch entnehmen. Aus Eurer Rede von einem "endgültigen Vertrag", der noch in der Zukunft läge, entnehme ich, daß der Vertrag wesentliche Punkte noch nicht geregelt hat. Mit dem "erweiterten Rohbau" ist vermutlich eine Art Ausbauhaus-Stadium gemeint, also z.B. daß der Auftragnehmer Euch ein Haus mit dichtem Dach und Fenstern und Außenputz bauen soll, danach dann sein Werkzeug zusammenpacken darf und Ihr Euer weiteres Glück dann allein sucht. Das klingt alles sehr nach Tretboot in Seenot. Schade um die verkaufte ETW, die war wenigstens fertig. Über das Haus solltet Ihr mehr erzählen: aus der genannten Grundfläche leite ich etwa 68 qm Wohnfläche im EG ab, als Anderthalbgeschösser also etwa 102. Hier Spekulation durch eine Faktenbasis zu ersetzen, könnte hilfreich sein ;-)