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Benutzer200
Nichtig bedeutet, dass man so tut, als gäbe es denn Vertrag nicht. Und somit dürfte gar nichts passieren. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Partei dann Anspruch auf Entschädigung hätte. Könnte man ja auch genau umgekehrt fragen ;)Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?