Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

5,00 Stern(e) 24 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 22 der Diskussion zum Thema: Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Benutzer200

Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?
Nichtig bedeutet, dass man so tut, als gäbe es denn Vertrag nicht. Und somit dürfte gar nichts passieren. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Partei dann Anspruch auf Entschädigung hätte. Könnte man ja auch genau umgekehrt fragen ;)
 
Y

ypg

typisch deutsch eben ländersache. wusste ich nicht.
Danke für die Belehrung.
Ist ja auch egal bei dem TE. Er ist schon recht verunsichert, hat zugegeben sehr wenig Ahnung, lässt sich eher beschwatzen und Verträge unterjubeln. Da sollte schon jmd, der Kenntnis hat vom Bau und seinen Eigenheiten, Bauleiter sein.
 
11ant

11ant

Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?
Niemand zwingt den Bauherrn, eine mangelnde oder mangelhafte Widerrufsbelehrung dazu zu nutzen, den Widerruf auszusprechen - er dürfte den Vertrag auch weiterleben lassen und auf die /der Erfüllung bestehen. Das wäre im konkreten Fall nur ungeschickt, denn nach dem angenommenen Angebot bestünde der Anspruch, zum vereinbarten Preis ein Haus mit nicht legal bewohnbarer Einliegerwohnung bauen zu lassen (der deswegen auch die Förderung versagt würde). Das fristgerechte Ziehen der Widerrufsoption ist qualitativ einer einvernehmlichen Auflösung gleich, wer sollte da einen Entschädigungsanspruch draus ableiten ?
Und ja: der Auftragnehmer darf dennoch aufatmen, wenn er den Vertrag zum ihm unlieb gewordenen Preis nicht mehr zu erfüllen braucht (das hatte er ja angedeutet, die Erfüllung dann bis zum Sankt Nimmerleinstag ziehen zu wollen). Ich rechne dennoch nicht damit, daß er sich dankbar zeigen wird.
 
H

hanse987

Weil ich ein paar mal Bayern gelesen habe. Wenn das Ganze in Bayern ist, dann hat die Einliegerwohnung ein weiteres Problem. Das Fenster ist zu klein. Eingezeichnet ist es mit etwa 10% der Raumfläche, aber die BayBO fordert für Aufenthaltsräume mind. 12,5% (Rohbaumaß).

Wie schon mal geschrieben wird die Einliegerwohnung einen eigenen Stellplatz benötigen, da es eine eigene Wohneinheit ist. Ich hab mir den Lageplan angesehen und wüste auf die schnelle nicht wo man den einfach mal so hin machen kann. Was sagt denn euer BP genau zu den Stellplätzen?
 
H

hang_häuschen

Ich möchte nur sagen das euer Budget ein Vermögen ist!
Falls euer GU nicht mehr bauen möchte wäre für euch auch eine Entschädigung fällig.
Ich kenne viele GU, die Kunden für eine Vertragsauflösung mit 20-40k Entschädigt habt.

Dann sucht ihr euch einfach einen neuen Rohbauer, Zimmermann, Dachdecker.
Jemand für die Fassade, usw. Wieso soll so etwas nicht funktionieren?!
ich will auch gar keine Entschädigung, ich wäre schon froh wenn der Vertrag einfach als nichtig gilt und wir ohne große Kosten da raus kommen.

Die Auftragsbücher sind hier mehr als vor und auch bei anderen Unternehmen hätten wir das Problem das die Preise derzeit kaum kalkulierbar sind. Und eine Einzelvergabe trauen wir uns nicht zu.
 
H

hang_häuschen

Ist ja auch egal bei dem TE. Er ist schon recht verunsichert, hat zugegeben sehr wenig Ahnung, lässt sich eher beschwatzen und Verträge unterjubeln. Da sollte schon jmd, der Kenntnis hat vom Bau und seinen Eigenheiten, Bauleiter sein.
Danke für die nette Einschätzung! Hier stecken übrigens Menschen dahinter.
Wir wissen das wir keine Ahnung haben, sind daher extra zum Bauherren-Schutzbund der den Werkvertrag hätte prüfen und den Bau begleiten sollte. War wahrscheinlich auch wieder falsch.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 844 Themen mit insgesamt 28622 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundrisse Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bitte Tipps und Feedback 62
2Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf 450qm Hanggrundstück 69
3Verbesserungsvorschläge Einfamilienhaus 137 qm GF mit Einliegerwohnung 68
4Einfamilienhaus-Neubau: Einliegerwohnung planen für spätere Familienerweiterung? 47
5Grundriss-Tipps Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gewünscht 49
6Einfamilienhaus mit 75 qm Einliegerwohnung 47
7Voraussetzungen Einliegerwohnung Leitungen, Zähler etc. 13
8Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
9Bauvorhaben mit Einliegerwohnung 21
10Grundriss für ein 200m2 HangHaus mit Einliegerwohnung am 76
11Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
12Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
13Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
14Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
15Grundriss Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Bayern mit starken Hang 26
16Haussuche-Bau und Kauf Einfamilienhaus / Einliegerwohnung 32
17Nebenkostenabrechnung Wärmepumpe bei Einliegerwohnung 12
18Grundrisse Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 280 m2 auf 320m2 sympatisch kleinen Grundstück 86
19Grundriss Haus mit Einliegerwohnung - Verbesserungsvorschläge? 221
20Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² 59

Oben