Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Pacmansh

Es sind jetzt bei so einem existenziellen Thema seit gestern Abend über 100 Beiträge zusammengekommen. Lest doch alles nochmal in Ruhe durch, sammelt euch etwas, versucht herauszufinden welche Punkte jetzt für eure Entscheidungsfindung am wichtigsten sind und dann versuch das systematisch mit den Leuten, die hier ne Menge Ahnung haben, anzugehen. Es ist doch gerade nicht so (wenn ich das alles richtig überblicke), dass innerhalb der nächsten 24 Stunden eine Entscheidung getroffen werden muss.
 
G

Gelbwoschdd

Es ist nicht so, dass ich das prinzipiell ausschließe. Ich weiß nur gerade nicht wie das funktionieren soll! Beim alten Bauunternehmen bleiben oder versuchen einen neuen zu finden? Was ist mit dem Kredit wenn wir das Objekt umplanen und den Keller weglassen? Das sind Fragen die ich jetzt sofort nicht beantworten kann!
Oh Mann ihr Armen, das ist echt eine besch... Situation. Ich finde es gut und beeindruckend, dass du dennoch nicht den Kopf in den Sand steckst und dich dieser Diskussion stellst.
Ich kann dir da leider keinen Rat geben, aber es gibt hier ja viele kluge Köpfe, die dir Wege aufzeigen.
Ich hoffe ihr kommt da gut raus...
Es ist einfach der schlechtmöglichste Zeitpunkt einen Hausbau zu planen.
 
H

hang_häuschen

Wie soll er das Ganze denn einfach mal eben umplanen? Geht das denn alles so einfach? Also ernst gemeinte Frage, ich wüsste nicht, wie das einfach so gehen soll?
Kredit läuft und ob die Bank das ohne Weiteres mit einem veränderten Objekt mitmacht, würde ich einfach mal anzweifeln. Unter Umständen also neuer Kredit mit völlig verändertem Zins + Nichtabnahmeentschädigung für den aktuellen Kredit? Weitere Kosten für die Umplanung beim GU? Unter Umständen monatelange Bearbeitungszeit und in der Zeit weiter steigende Kosten?
Weitere Kosten für neuen Bauantrag und neue Baugenehmigung?

Ist die ganze Umplanung dann noch "wirtschaftlich"?
Das frage ich mich auch, dieses Thema wird ja dabei anscheinend völlig außer Acht gelassen. Kleine Dinge ja, dann kommt hald in den Keller noch ein Abstellraum. Aber zum Beispiel ein Geschoss weglassen wäre ja dann völlig von 0 beginnen. Andere Baufirma finden wo doch alle auf Jahre verplant sind ebenfalls unmöglich. Das stellt man sich alles leichter vor als es am Ende ist.
 
H

hang_häuschen

Es sind jetzt bei so einem existenziellen Thema seit gestern Abend über 100 Beiträge zusammengekommen. Lest doch alles nochmal in Ruhe durch, sammelt euch etwas, versucht herauszufinden welche Punkte jetzt für eure Entscheidungsfindung am wichtigsten sind und dann versuch das systematisch mit den Leuten, die hier ne Menge Ahnung haben, anzugehen. Es ist doch gerade nicht so (wenn ich das alles richtig überblicke), dass innerhalb der nächsten 24 Stunden eine Entscheidung getroffen werden muss.
Und woher weißt ich, wer hier Ahnung hat und wer nicht? Erzählen kann ich auch viel, wenn der Tag lang ist..
Wie oben schon geschrieben wird empfohlen umzuplanen, aber ob das Sinn macht aufgrund von Folgekosten kann auch niemand beantworten.
 
N

Nemesis

Such das Gespräch vor Ort (nicht Telefon) mit der Baufirma. Versucht einen Kompromiss bei der Preiserhöhung zu finden. Mit der Aussage des Anwalts sowie den nachweislich nicht baubaren Plänen (Kellerhöhe) hast du zwei ordentliche Argumente.

"Ich verstehe, dass die Kosten im Einkauf von Stahl und Co Ihre Marge schrumpfen lässt, andererseits habe ich einen gültigen Vertrag und mich an alle dort niedergeschriebenen Fristen gehalten. Ich möchte aber gemeinsam einen trotz dieser schwierigen Zeit ordentlichen Hausbau mit Ihnen gemeinsam hinbekommen. Was halten Sie davon, wenn wir uns bei den Mehrkosten auf halbem Weg einig werden?"

Zum Beispiel. Du benötigst natürlich vorher die genaue Zahl seiner Mehrkostenberechnung.
 
11ant

11ant

Uiuiuiuiuiui, auauauauau. Da ist dringendst (fach)anwaltlicher Rat gefordert: Es gibt einen gültigen Bauvertrag - allerdings über ein Haus, das so wie angeboten gebaut die KfW-Förderung schon wegen der mangelnden Raumhöhe der Einliegerwohnung nicht erhalten wird (da nützt auch die Bewilligung nix mehr, wenn die vereinbarte Grundlage nicht geschaffen wird). Der offenbar auch vom Gebrauch seiner Sorgfalt unabhängige Berater ist eine Pfeife, und die Bauherren haben gelernt, daß ein Freisteller ein zweischneidiges Schwert ist. Denn bauen darf man das so, aber die Einliegerwohnung betreffend dann eben nicht bewohnen. Da hätte sich die Gebühr für ein ordentliches genehmigungsverfahren bereits bezahlt gemacht gehabt. Das Preispotential, die Garage wegzulassen, besteht - wenn sie separat bestellt würde und noch nicht verbindlich bestellt ist. Wäre sie wie die Pläne vermuten ließen mit Gegenstand des Bauvertrages, würde ihr Weglassen eine Teilkündigung bedeuten und würde aus der gültigen Preisbindung Makulatur machen. Angesichts der Größe des Bauvorhabens - die realiter nicht dadurch schrumpft, daß sie in der Selbstwahrnehmung der Bauherren bescheidener ausfällt - kann ich nur darüber erschrecken, wie in allen Dimensionen unbedarft hier an das Vorhaben herangegangen wurde. Da informiert man sich ja beim Kauf eines Fernsehers besser :-(

Ceterum censeo, der Energieberater und der Finanzierungsberater sollten einander heiraten, sie passen offenbar prima zusammen *ROTFL*

Zu den Verständnisfragen @hang_häuschen @kati1337 und weitere „in einem Aufwasch“, um es nicht in Zitatfetzen zu verzetteln:
1. der Vertrag wurde durch Annahme des Angebotes geschlossen; die Annahme haben die Bauherren auf dem Angebot erklärt.
2. wenn darin keine Nebenvereinbarung enthalten war, a) über weitere Details (und welche) noch zu sprechen und vor allem b) welche Ausführungsfristen gelten sollen, sind dies wohl nicht mehr heilbare Versäumnisse :-(
3. aus einer Befristung einer Preisgarantie ergibt sich nicht, daß der Vertrag mit dem Fristende der Preisgarantie aufgelöst würde.
4. „freibleibend“ kann ein Angebot logischerweise nur bis zur Annahme sein.
5. ohne weitere Vereinbarungen ist eine Preisgarantie nach ihrem Ablauf vollständig wertlos, ihre Fortwirkung als Anknüpfungspunkt für die Begrenzung von Steigungen hätte vereinbart werden müssen.

Wie man so fahrlässig sein kann, „1 Stück erweiterter Rohbau gemäß Zeichnung“ zwar schriftlich, aber ansonsten so lapidar wie eine Pizza zu bestellen, hat sich hier nun zum Lehrbuchbeispiel entwickelt, weshalb man den Wert einer ordentlichen Ausschreibung garnicht wohl genug schätzen kann. Nichts am Eigenheimbau birgt mehr Sparpotential als solche Blankoscheck-Hausbestellungen zu unterlassen. Ohne Bauleistungsbeschreibung und Ausführungsfristvereinbarung (mit Poenalen !!!) ist ein GU-Bauvertrag nichts wert !
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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