H
hang_häuschen
Baubeginn und Übergabe würden sowieso im Vertrag stehen. Ansonsten würden wir den Vertrag vor Unterschrift noch vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.Sehe ich ähnlich. Ich würde wohl nur mit einem Zusatz bzgl Baubeginn, Übergabe zum Zeitpunkt x, Vertragsstrafen und einem Zusatz über die genaue Definition von "höherer Gewalt" mit Ausschluss von Corona und Ukraine, machen.
Man stelle sich vor es gibt eine Mängelrüge, behält Zahlungen ein und er lässt einen aushungern. Genau das hat er nämlich angedroht.