Wir können es ja mal so beschreiben:
Definition Einliegerwohnung:
„Was eine Einliegerwohnung heute ausmacht, ist rechtlich klar definiert. Entscheidend ist, dass es sich um eine in sich geschlossene Wohneinheitin einem Wohnhaus handelt. Ein separater Hauseingang ist nicht zwingend notwendig. Auch die gemeinsame Nutzung von Flur oder Treppenhaus ist zulässig. Nicht zulässig ist hingegen die gemeinsame Nutzung von Küche oder Badezimmer. Denn eine Einliegerwohnung muss seinen Bewohnern die Möglichkeit bieten, einen selbstständigen Haushalt zu führen. Voll und ganz unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses.“
Quelle: Schwäbisch Hall.
Aber interessanter ist dies hier, und es kommt weiter unten zum Punkt:
„In puncto Raumhöhe machen die Landesbauordnungen ganz konkrete Angaben, was in Ihrem Bundesland gilt. So muss ein Keller, der als Wohnraum genutzt wird, eine Mindest-Raumhöhe erfüllen. 2,30 Meter gelten als Untergrenze, besser wären 2,40 Meter oder 2,50 Meter Raumhöhe.“
„Prüfen Sie, was in Ihrem Bundesland gilt. Erfüllt Ihr Keller diese Basisvoraussetzung nicht, kann das zum K.-o.-Kriterium werden, denn die Raumhöhe lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren.“
Usw.
Quelle: mein Eigenheim
Die KfW-Bank setzt voraus, dass alles stimmt, da sie ja nur Einliegerwohnung unterstützen. Wenn Du rechtlich keine Einliegerwohnung baust, brauchst Du auch keinen Antrag zu stellen.