Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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H

hang_häuschen

Auf jeden Fall erstmal die Garage zeitlich nach hinten schieben und das Budget als Puffer verwenden. Die kostet doch locker 20k, oder? Ihr habt doch einen großen Keller, da braucht man (erstmal) keine Garage.

Und mit dem Bauunternehmen sprechen, was sie für Möglichkeiten sehen. Z.b. Bodenbeläge rausnehmen und selbst machen. Außenanlage auf das Notwendigste reduzieren (nur schottern statt pflastern).

Habt ihr schon ein Kind? Wenn nicht, Dachausbau inkl. Bad nach hinten verschieben und die Einliegerwohnung so lange als Schlafzimmer nutzen.
Material einkaufen und zwischenlagern schrieb schon jemand.

Insgesamt flexibel sein! Eure finanzielle Gesamtsituation ist zwar nicht bekannt, aber wenn es irgendwie machbar erscheint und ihr mit dem Bauunternehmen einen Partner habt, mit dem man sprechen kann, würde ich es durchziehen.
Genau, die Garage kostet ca. 20000 aber kann noch gestrichen werden. Im ersten Angebot war noch eine Lüftungsanlage für 20000 mit drin, die wurde auch schon gestrichen + eingeplanten Puffer von 20000.

Also hätten wir stand jetzt 60000 Puffer gehabt und dann kam die Baufirma mit der Preiserhöhung. Das war dann schon nach der Kreditzusage.

Kind ist schon da, also sollten wir oben schon soweit fertig machen.
 
PhiIipp

PhiIipp

Da würde ich erstmal schauen, was in den Förderbedingungen der KFW zur Einliegerwohnung steht.
Ist in erster Linie nicht ganz so wichtig, weil man den Zuschuss bis 2,5 Jahre nach Zusage abrufen kann. Bis dahin sollte man dann die Restarbeiten in Eigenregie abarbeiten können.
 
H

hang_häuschen

Ich frage mich das auch die ganze Zeit. Das ist natürlich schwer zu beurteilen aus der Ferne, ohne euren Schriftverkehr zu kennen.
Aber normalerweise haben entweder beide Parteien eine Vertragsbindung, oder keine.
Sofern ihr nicht irgendwas unterschrieben habt wo steht, dass die Preise freibleibend sind o. ä. .
Hattest du die Formulierung schon mal irgendwo eingestellt?

Welche rechtliche Bindung ein "unterschriebenes Angebot" hat frage ich mich halt auch?
Normalerweise schließt man einen Werkvertrag, der ist bindend.
Das ist es eben. Wir kommen nicht raus aber die können machen was sie wollen, das kann’s doch nicht sein?

Folgende Formulierung war drin „
Im Vertrag stand, die Preise sind bis 03.03. verbindlich, für eine spätere Auftragserteilung behalten sie sich Preisanpassungen vor.“ Die Auftragserteilung war allerdings am 14.02. Und mit freibleibend oder ähnlichem stand da auch nichts.
 
H

hanse987

Auch wenn ihr die Garage jetzt weg last, dann müsst ihr ja trotzdem Stellplätze machen. Wie Aufwendig wird dies bei euch durch den Hang. Ihr braucht ja auch noch zusätzliche Stellplätze wegen der EWL.
 
G

Gecko1927

In dem Angebot waren aber noch keine Festpreise für die weiteren Gewerke ausser Rohbau etc genannt? Für was gab es dann überhaupt Festpreise wenn der Rohbau jetzt teurer wird? Auf welcher Basis wurde der Preis erhöht? Pi mal Daumen?

Wie du schon sagst, macht es keinen Sinn wenn ihr an einen Vertrag gebunden seid der nur euch bindet aber dem AN Preisanpassungen in scheinbar unbegrenzter Höhe erlaubt. So ein Vertrag wäre der Traum eines jeden Bauunternehmers.
Nehmt euch einen Anwalt für Baurecht bzw. Vertragsrecht und geht das mit dem durch.
Vermeidet aber nach Möglichkeit eurem Bauunternehmer gleich Post vom Anwalt zu schicken. Wenn das eine kleine Firma ist, handeln die vermutlich eher aus rechtlicher Unwissenheit heraus und euer Verhältnis ist erstmal im Eimer. Ich kenne einige Maurer die ihre eigene Baufirma haben aber nicht wissen was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist.

Die Fa. wird sich ihre Mehrkosten schon wieder reinholen, wenn ihr sie jetzt dazu zwingt die Preissteigerung selbst tragen zu müssen. Einigt euch auf eine Lösung die für beide Seiten akzeptabel ist.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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