Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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BackSteinGotik

Auch möglich! Angewiesen sind sie auf uns definitiv nicht. Hat alleine die Aussage gezeigt, dass er unser Projekt ja auch auf unbestimmte Zeit verschieben kann..
Du musst weiter denken - warum tätigt er eine solche Aussage? Weil ganz klar ist, dass er dein Projekt zu dem Festpreis nicht mehr realisieren kann. Das gilt natürlich für alle seiner anderen Projekte in der Pipeline gleicherweise. Und dort sind vielleicht / wahrscheinlich viele in der gleichen Lage wie du - große Steigerungen bei den Kosten sind nicht abbildbar, die Kredite bereits unterschrieben, etc. Was davon in 6 Monaten wirklich übrig bleibt, kann niemand sagen.
 
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hauskauf1987

Unglaublich was hier passiert bei euch, da fehlen mir echt die Worte.
Da waren absolute Planungsdiletantten am Werk + ein ultradreister Bauunternehmer.
 
H

hang_häuschen

Du musst weiter denken - warum tätigt er eine solche Aussage? Weil ganz klar ist, dass er dein Projekt zu dem Festpreis nicht mehr realisieren kann. Das gilt natürlich für alle seiner anderen Projekte in der Pipeline gleicherweise. Und dort sind vielleicht / wahrscheinlich viele in der gleichen Lage wie du - große Steigerungen bei den Kosten sind nicht abbildbar, die Kredite bereits unterschrieben, etc. Was davon in 6 Monaten wirklich übrig bleibt, kann niemand sagen.
Das stimmt natürlich. Den anderen Bauherren bzw. Auftraggebern wird es nicht anders gehen.
Die Art und Weise wie pampig und unkooperativ sie inzwischen sind finde ich aber einfach nicht angebracht.
 
H

hang_häuschen

Folgende Rückmeldung habe ich eben von unserem Energieberater bekommen:


„diese Unsicherheit kommt oft auf, weil i.d.R. die Anforderungen nach der BayBo ausgelegt werden und nicht nach den KfW Kriterien. Die BayBo-Anforderungen sind für die KfW Förderfähigkeit nicht anwendbar, nur eventuell für die Baugenehmigungen in Bayern relevant.

Die KfW hat Ihre eigenen deutschlandweit gültigen Anforderungen:

1. Es muss ein abgeschlossener Bereich sein (nur eine Tür zu der Wohnung)

2. Es muss eine Kochgelegenheit vorh. sein (zumindest die Anschlüsse für Wasser und Abwasser in der Wand verlegt sein)

3. Es muss eine Naßzelle mit WC und Dusche vorhanden sein

4. Es muss eine Wohn- und Schlafgelegenheit vorhanden sein
Es gibt dazu weder Anforderungen an die Raumhöhe, Fensterflächen, Stellplätze oder dgl.

Sie dürfen auch alle Räume selbst und gleichzeitig nutzen.“
 
B

Benutzer200

Die KfW hat Ihre eigenen deutschlandweit gültigen Anforderungen:
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Das ist die Definition der KfW - wortwörtlich. Und Du baust bei Deiner Einliegerwohnung keine zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume. Du baust ganz offizielle Kellerräume. Du darfst im Keller nicht dauerhaft wohnen und einen Haushalt führen.
 
H

hanse987

Es gibt dazu weder Anforderungen an die Raumhöhe, Fensterflächen, Stellplätze oder dgl
Aber wenn du die Mindeststandards nach BayBO nicht einhältst ist es kein Aufenthaltsraum und somit auch kein Wohnraum zum dauerhaft wohnen.

Was sagt denn der eigentlich den Plan gezeichnet hat? Der ist doch dafür verantwortlich, dass alle Vorgaben eingehalten werden, vor allem bei einem Freisteller.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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