Also wir hatten leider 5 Jahre lang einen Fachanwalt für Baurecht und mussten kein einziges Mal einen Vorschuss zahlen, trotz EUR 250 Stundensatz und einer deutlich höheren Rechnung als 10k.
Der Anwalt darf einen Vorschussrechnung stellen, das ist nichts Ungesetzliches. Er muss es natürlich nicht. Aber in unserem Fall wollte er wohl sicher gehen, dass er ohne großen Aufwand zu seinem Geld kommt. Wäre ja auch o.k. gewesen, wenn er uns nicht als 3. GU diesen Saftladen vermittelt hätte, der nun insolvent ist. Anwalt streitet natürlich jetzt alles ab, obwohl der GF des Saftladens es mir bestätigt hat:
Sehr geehrte Frau Z.,
hiermit möchte ich Ihnen die Richtigkeit der Angaben in dieser Auflistung bestätigen.
Bei evtl Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Sehr geehrter Herr K.,
da Herr RA xxx eine Vermittlung Ihrer Firma zur Fertigstellung unseres BVs sowie jegliche Kommunikation dazu zwischen Ihnen und ihm nunmehr bestreitet, möchte ich die von Ihnen erhaltenen Informationen nochmal zusammenfassen.
1. Nicht ich nahm Kontakt zu Ihnen auf, sondern Herr xxx rief Sie selbst an und fragte, ob Sie Kapazitäten frei hätten.
2. Er erzählte Ihnen von unserem Bauvorhaben und den bisherigen Problemen und übergab Ihnen meine Kontaktdaten.
3. Daraufhin riefen Sie mich an und schauten sich die Baustelle gemeinsam mit mir an. Ich übergab Ihnen die beiden TÜV-Gutachten. Auf Grund dieser und des Vororttermins kalkulierten Sie einen Angebotspreis, den Sie Hr. xxx mitteilten, noch bevor ich darüber Kenntnis erhielt.
4. Daraufhin rief Hr. xxx wieder an und meinte, dass der Preis zu hoch wäre (speziell für die Dachreparatur/ -erneuerung.), woraufhin Sie die Angebotssumme entsprechend seiner Vorgaben senkten. Diese letztendliche Angebotssumme teilten Sie Hr. xxx mit.
5. Dieses Angebot war Grundlage unseres Bauvertrages, den wir am 8.07.2021 schlossen.
6. Es entspricht nicht den Tatsachen wenn Herr xxxx in seinem Schreiben vom 16.12.2021 behauptet:
"Den Kontakt zur Fa YYY haben Sie selbst fernmündlich vorgenommen. Ich war weder fernmündlich noch sonst in die Vertragsverhandlungen involviert."
Toller Anwalt! Ich möchte behaupten, der uns beide (mich und den GF) gelinkt.