Zum Thema Klagen. Danke wirklich für eurer Mitgefühl. Aber da müsste ich mich umkrempeln lassen. Ich würde jeden anderen davon abraten, das zu tun, was ich tue, auch weil ich weiß, dass es eine Art der Selbstzerstörung in finanzieller und gesundheitlicher Richtung sein kann.
Aber ich muss es trotzdem tun. Das betrifft nicht nur den Bau. Ich habe mir meinen Arbeitsplatz zurück geklagt, wo viele/ alle der Meinung waren, das geht gar nicht und wenn überhaupt, stehe ich das nicht durch. Ich war in dieser Zeit sehr krank, aber eben weil ich mit dieser Ungerechtigkeit der willkürlichen Kündigung nicht klar kam. Mit dem Tag der Urteilsverkündung war alles wieder gut.
Mein guter alter Mercedes Vito, in den mir vor nunmehr 2,5 Jahren ein Linksabbieger reingefahren ist und den die gegnerische Versicherung als wirtschaftlichen Totalschaden (Wert runtergezogen auf 3.400 €, Reparaturkosten über 11.000 €) deklariert hat, bei dem niedrigen Wiederbeschaffungswert aber falsche also deutlich geringere Ausstattungsmerkmale und einen schlechteren Zustand zu Grunde gelegt hat. So z.B. nur 5 Sitzplätze statt der vorhandenen 7, das Glasdach als gerissen angegeben, obwohl nur die Schutzfolie eingerissen war, Fahrzeuge ohne Anhängerkupplung, Automatikgetriebe, grüne Plakette und mit abgelaufener HU und z.T. mit einer Laufleistung jenseits der 400.000 km als Vergleichsfahrzeuge herangezogen wurden. Wir haben die gegnerische Versicherung mehrfach daraufhin gewiesen und auch ein Gegengutachten machen lassen. Aber die blieben bei Ihrer Meinung. Ich habe dagegen geklagt. Vom Gericht wurde ein Gutachten über einen vom Gericht festlegten Sachverständigen angefordert, Vorauszahlungskosten 3.000 €. Der hat dann zwar die 7 Sitzplätze und das nicht gerissene Glasdach festgestellt sowie einen besseren Zustand als im Gutachten der Versicherung. Und nun der Witz: Da er aber keine Vergleichsfahrzeuge mit den Kriterien unserer Fahrzeuges bei seinen Recherchen finden konnte (die Fahrzeuge mit Westfalia-Ausstattung sind trotz ihres Alters sehr begehrt), Schließt er sich der Meinung des gegnerischen Sachverständigen zum Wiederbeschaffungswert an und dieser "erscheint" ihm gerechtfertigt. Unser Gutachten blieb unerwähnt. Ich kann sowas einfach nicht akzeptieren. Also gegen dieses Gutachten Einwände erhoben und um Prüfung gebeten. Folge: Verfügung vom Gericht über ein Ergänzungsgutachten mit Vorschusskostenzahlung für mich über 1.500 €. Ich gehe nicht davon aus, dass sich der Sachverständige revidiert. Aber ich kann das nicht hinnehmen und muss einfach dagegen vorgehen. Ansonsten käme ich mit mir selber nicht klar. Aber wie gesagt, ich würde jedem anderen von dieser Vorgehensweise abraten.