Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer

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N

nordanney

Im 34er gibt's nur Sonderfälle.
Nein, keine Sonderfälle. Nicht einen einzigen. Lediglich - oder glücklicherweise - jede Menge Flexibiliät.
Im 34er kannst Du 198 oder mehr Voranfragen stellen. Immer zu konkreten Fragen und Ausgestaltungen. Das macht absolut keinen Sinn. Außer, man fragt nach, ob ein Einfamilienhaus freistehend gebaut werden kann. Was dann aber noch lange nicht heißt, dass es wirklich dem Interessenten weiter hilft.
Denn der 34er schafft maximale Flexibilität - da will ich mich doch nicht einengen lassen mit einem Vorbescheid, der mir konkret nicht hilft für mein konkret gewünschtes Haus.
 
F

Flar Lrek

Wer will von einer Stadt mit allen städtischen Angeboten (angefangen mit Nahversorgung, Konsum, Kultur, Ausgehmöglichkeiten, Erholung und endend bei Bildungseinrichtungen und Arbeitsplätzen) aufs Kuhdorf ziehen?
Eine sich vergrößernde Stadt wie Leipzig übt jedes Jahr eine größere Sogwirkung auf das Umland aus, weil selbst in einer Großstadt - oh Wunder - die Wohnmöglichkeiten nicht beliebig vergrößerbar sind. Außerdem muss man sich das Leben in der Großstadt auch leisten können (obwohl es ja auch Menschen geben soll, die für das Wohnen 50 % ihres Einkommens ausgeben). Ich habe auch nicht gesagt, dass die Menschen AUS der Stadt AUFS Land ziehen wollen. Meine Frau ist gebürtige Dortmunderin und hat dort 27 Jahre gewohnt, ich stamme aus Schkeuditz, wir wohnen mit der Tochter jetzt noch zwischen IN und R, aber für uns käme niemals wieder eine Großstadt als Wohnort in Frage. Und für jemanden, der jetzt vom Land wg. einer Arbeitsstelle, die in einer Großstadt liegt, wegziehen muss, ändert sich vielleicht nichts, weil er auch vorher schon pendeln musste.
Zum Thema Lebensqualität Stadt/Dorf kann man 10 Leute befragen und bekommt 12 verschiedene Antworten, das führt zu nichts. Wie ich bereits schrieb, liegt das Grundstück in einem "Kuhdorf" mit 20.000 Einwohnern, die Bevölkerungszahl ist in den letzten 5 Jahren um 0,1 % (das sind 20 Menschen!) geschrumpft. Die Stadt hat zwar kein Theater, aber ein Kulturhaus, es sind alle(!) Schulformen und die wichtigsten Fachärzte vorhanden.
Im Stadtgebiet(!) sind 24 Restaurants und Bars angesiedelt, das mag vielleicht für einen Gewohnheitstrinker zu wenig sein.
 
R

Rübe1

Ganz ehrlich? Wenn drumherum EFHs und ZFHs usw. stehen, wofür braucht es dann eine Bauvoranfrage zu einem freistehenden Einfamilienhaus? Die Voranfrage ist gelinde gesagt dann für die Tonne und hat keinerlei Mehrwert für den Interessenten.
Ganz ehrlich? Vielleicht weißt Du ja mehr über das Grundstück. Ich sehe bislang 1100 qm und dann im ungünstigsten Fall 14 m breit. Verkäufer träumt vom Doppelhaus (und wird daraufhin auch den Grundstückspreis ausrichten).

Wer das als privater Käufer so annimmt, aufgrund der blauen Augen, der hat nicht alle Latten am Zaun. Da käme von meiner Käuferseite her der Zusatz in den Kaufvertrag: Verkäufer sichert die Bebauung mit einem Doppelhaus zu. Mal gucken, ob der Verkäufer das so unterschreiben würde...

Und das alles wegen 125 Euro Gebühren, und bisschen Arbeit für den Bauvorlageberechtigten.
 
Y

ypg

Ohne Vorbescheid hätten wir unser jetztiges Grundstück nicht gekauft
Es steht ja nicht in Frage, ob man grundsätzlich eine Bauvoranfrage machen sollte, sondern ob der Verkäufer sich drum kümmern muss.
Als Käufer würde ich schon auf eine genehmigte Bauvoranfrage bestehen.
Warum? Vielleicht willst Du gar nicht sowas bauen, was angefragt wurde?
Man hat im 34er doch wahnsinnig viele Möglichkeiten. Da kann der Verkäufer es noch so gut meinen - da frage ich doch lieber selbst nach.
Aber die wird einem doch gar nicht genommen, nur weil es ne Voranfrage gab oder seh ich das falsch?
Ich sagte es schon: viele werden abgeschreckt oder eingeschüchtert. Wie oft lese ich von „Bauvoranfrage für Doppelhaus positiv“ oder „Einfamilienhaus mit 120qm Satteldach positiv“.
Will man aber nicht. Was soll eine junge Familie, die nicht gerade „3 Jahre im Forum mitgelesen“ hat, damit anfangen, wenn sie kein DH bauen wollen oder keine 120qm?
Im 34er gibt's nur Sonderfälle.
Nein, umgedreht ist es: Du kannst Dich im 34er austoben, was Design und Form betrifft. Du kannst dort Deinen Sonderfall bauen.
Es gilt "allgemeine Siedlungsbebauung" (was immer das heißen mag).
Das heißt, dass so etwas wie
Auskunft über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, DN, Zahl der Vollgeschosse und dem Baufenster/Baugrenzen erteilen.
nicht geben wird.

1.100 qm Grundstück,
Die Grundstücke sind zwischen 65 und 80 m tief.
Die Frage, die man sich hier als aufmerksamer Leser stellen sollte, ist:
wie breit ist das Grundstück? 13,xy oder 17 Meter? Das grenzt ja schon die Wünsche ein. Aber der interessierte Bauherr soll und will doch seine eigenen Vorstellungen verwirklichen und nicht die des Käufers.
Zur Lage: so wie ich es verstehe, liegt das Grundstück 10 Minuten Autofahrt von der Infrastruktur entfernt und bis man einen Bahnhof erreicht, der einem in die Leipziger Stadt verschlägt. Eine typische Pendler-Situation für eine Familie mit 2 PKWs. Für den einen oder anderen sicherlich nicht uninteressant. Und einige wenige können auch auf 13 Meter Breite glücklich werden. Allerdings ist fraglich, ob man bereit ist, für die ganzen 80 Meter den gleichen Qm-Preis zu zahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.09.2024
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