11ant
Ja, weil er nur "vorläufig" verwaltet. Aber danach sollte er mit nichts zögern, was ihm ohne der Masse zu schaden den Tisch frei macht.Der vorläufige Verwalter hebt keine Verträge auf. Jetzt schon gar nicht.
Ergebnisse einer Gläubigerversammlung erwarte ich auch nicht früher, aber eine Entscheidung des Verwalters über zu lösende Verträge sobald er seine Vorläufigkeit los ist. "Abgetrennte Verfahren" sind ein wesentliches Element juristischer Ökonomie.Ich gehe überhaupt erst von einer Entscheidung, ob und wie es weitergeht, im November/Dezember aus.
Weshalb kannst Du Dir vorstellen, daß die Zahlungsunfähigkeit nur vorsichtshalber vermutet wird ?Meine persönliche Meinung ist ja auch - ob die Firma jetzt "aktuell" Zahlungsunfähig ist (was ich nicht glaube) oder in der Zukunft eine drohende Zahlungsunfähigkeit vermutet wird, wird dieses Verfahren, desto länger es läuft, eher dazu führen, dass die Firma nicht mehr zu retten ist. Ich kann mir schwer vorstellen, dass Kunden in einem laufenden Insolvenzverfahren neue Verträge abschließen werden.
Wie Du zutreffend annimmst, beschädigen Insolvenzverfahren das Geschäft der Gesellschaft in der Regel.
Allerdings ist eine Insolvenz im Zweifel lieber zu sensibel anzumelden als verspätet. Die rechtlichen Insolvenzverdachtskriterien legen eine Anmeldung nahe, wenn eine Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung) über drei Wochen besteht (oder angenommen werden muß, man macht ja nicht ständig eine Bilanzinventur). Allerdings geht es der Branche (aus politisch verschuldeten Gründen) tatsächlich schlecht, was auch Big Names nicht verschont.