Gussek Haus aus Nordhorn stellt Insolvenzantrag

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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11ant

11ant

Der vorläufige Verwalter hebt keine Verträge auf. Jetzt schon gar nicht.
Ja, weil er nur "vorläufig" verwaltet. Aber danach sollte er mit nichts zögern, was ihm ohne der Masse zu schaden den Tisch frei macht.
Ich gehe überhaupt erst von einer Entscheidung, ob und wie es weitergeht, im November/Dezember aus.
Ergebnisse einer Gläubigerversammlung erwarte ich auch nicht früher, aber eine Entscheidung des Verwalters über zu lösende Verträge sobald er seine Vorläufigkeit los ist. "Abgetrennte Verfahren" sind ein wesentliches Element juristischer Ökonomie.
Meine persönliche Meinung ist ja auch - ob die Firma jetzt "aktuell" Zahlungsunfähig ist (was ich nicht glaube) oder in der Zukunft eine drohende Zahlungsunfähigkeit vermutet wird, wird dieses Verfahren, desto länger es läuft, eher dazu führen, dass die Firma nicht mehr zu retten ist. Ich kann mir schwer vorstellen, dass Kunden in einem laufenden Insolvenzverfahren neue Verträge abschließen werden.
Weshalb kannst Du Dir vorstellen, daß die Zahlungsunfähigkeit nur vorsichtshalber vermutet wird ?
Wie Du zutreffend annimmst, beschädigen Insolvenzverfahren das Geschäft der Gesellschaft in der Regel.
Allerdings ist eine Insolvenz im Zweifel lieber zu sensibel anzumelden als verspätet. Die rechtlichen Insolvenzverdachtskriterien legen eine Anmeldung nahe, wenn eine Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung) über drei Wochen besteht (oder angenommen werden muß, man macht ja nicht ständig eine Bilanzinventur). Allerdings geht es der Branche (aus politisch verschuldeten Gründen) tatsächlich schlecht, was auch Big Names nicht verschont.
 
M

Maverick101

Weshalb kannst Du Dir vorstellen, daß die Zahlungsunfähigkeit nur vorsichtshalber vermutet wird ?
Das ist tatsächlich nur mein Bauchgefühl, womit ich selbstverständlich auch völlig daneben liegen kann. Die Gründe für solch ein Verfahren können ja vielschichtig sein, das Gesetz gibt hier ja auch ziemlich eindeutige Vorgaben wann eine Anmeldung erfolgen muss oder kann. Das sie es selbst beantragt haben und kein Gläubiger weckt für mich zumindest diesen Eindruck.
 
11ant

11ant

Das ist tatsächlich nur mein Bauchgefühl, womit ich selbstverständlich auch völlig daneben liegen kann. Die Gründe für solch ein Verfahren können ja vielschichtig sein, das Gesetz gibt hier ja auch ziemlich eindeutige Vorgaben wann eine Anmeldung erfolgen muss oder kann.
Der rechtliche Vertreter einer Firma (Inhaber einer Einzelfirma / Geschäftsführer einer Komplementärgesellschaft o.dergl.) ist der geborene Zuständige dafür, einen (mindestens zu vermutenden) Insolvenztatbestand dem zuständigen Gericht anzuzeigen. Dies hat zügig zu erfolgen, beispielsweise bei dreiwöchig anhaltender Zahlungsunfähigkeit. Träfe ein solcher Zustand nur vorübergehend zu, würde das Gespräch mit den Kreditoren gesucht, um diese zur Verlängerung von Zahlungszielen zu bewegen (worauf die Zahlungsunfähigkeit rechtlich nicht gegeben wäre, weil nur fällige Zahlungen zählen). Zur Stellung eines Eigenantrages (= Antrag auf Insolvenzverfahren durch die Schuldnerin selbst) kommt es daher in der Regel nur, wenn ein Licht am Ende der Tunnels nicht bereits absehbar lauert. Hat eine Geschäftsführung also begründete Hoffnungen, daß dunkle Wolken nur ein kurzer Schauer sein werden, wird sie den auch intern Kräfte bindenden Aufwand einer Verfahrensbeantragung vermeiden. Aktuell ist die Branche allerdings von einem bundespolitikgemachten Krisenklima gebeutelt, dessen Besserung nicht in Sicht ist. Große und am Markt starke Unternehmen wie Gussek Haus (oder auch Tecklenburg oder Helma) würden in dieser Lage eigentlich Gewinner sein und sich aussuchen können, welche kleinen Mitbewerber sie verschlingen möchten - hätten, ja hätten sie nur die nötige Liquidität und/oder Bonität für solche Operationen ... wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär´. Weiter will ich das hier nicht ausführen (auch nicht, warum).
Das sie es selbst beantragt haben und kein Gläubiger weckt für mich zumindest diesen Eindruck.
Meine Vermutung eines Eigenantrages ist keine gesicherte Erkenntnis, sondern Interpretation der Bezeichnung der Gesellschaft in der Bekanntmachung als "Antragstellerin", aufgrund derer ich (ohne Gewähr) für wahrscheinlich halte, daß dem tatsächlich so ist. Bei einem Eigenantrag kann regelmäßig von einem weniger dramatischen (und sanierungsfähigeren) Zustand des Unternehmens ausgegangen werden als wenn ein Fremdantrag das Verfahren in Gang gesetzt hätte. Klassische Fremdantragsteller sind die Krankenkassen als Einnahmestellen der Sozialversicherungsbeiträge, die dies quasiautomatisch in einem standardisierten Verfahren tun. Andere Großgläubiger tun dies so gut wie nie (Banken beispielsweise platzieren lieber einen Mitgeschäftsführer), und Kunden so selten daß ich keinen Fall erinnere. Mitarbeiter vermeiden diesen Schritt meist aus dem Irrglauben, erst damit ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Aus einem Eigenantrag kann darauf geschlossen werden, daß es um das Verantwortungsbewußtsein und die Kenntnis der Zahlen seitens der Geschäftsführung gut bestellt ist. Über die Fortführungschancen ist (siehe vorheriger Abschnitt) damit nichts gesagt.
 
B

Buchsbaum066

Ich habe mir die letzte veröffentlichte Bilanz aus 2021 mal grob angesehen. Das sah da schon nicht sonderlich gut aus.

Ende 2021 lag ein Auftragsvorlauf von 145 Millionen Euro vor. der Kassenbestand betrug 3,6 Millionen. allein die Lohnkosten sind schon 1,5 Millionen pro Monat. Auch die Verbindlichkeiten waren sehr hoch. Und das ist nun 3 Jahre her.

Ich denke, das es hier massive Liquiditätsprobleme gegeben hat. Und irgendwann muss man eben die Reißleine ziehen. Die politischen Gegebenheiten verleiten nicht gerade dazu noch viel persönlichen und finanziellen Einsatz unter extremen Risiken zu zeigen.
 
F

Fuchur

Irgendwie schade. Die Häuser hatten es mir angetan. Aber jetzt bin ich doch froh, dass ich damals den Bauvertrag noch vor Baubeginn widerrrufen hatte. Baulich aus meiner Sicht top, insbesondere die Holzfenster und -türen sind echt spitze. Aber das Vertriebskonzept ging mir irgendwann so auf die Ketten, dass ich entnervt die Reißleine gezogen habe.

An jeder Ecke wurde bunt geworben, was alles möglich sei. Fragte man vorher nach einem speziellen Wunsch - "überhaupt kein Problem". Wenn man es dann fix ordern wollte, dann gab es plötzlich Schwierigkeiten, die man dann bis zu der passenden Bauphase auf jeden Fall lösen werde oder just exakt das Gewünscht ging dann doch nicht - aber alles andere sei kein Problem - und die Schleife wiederholte sich. Und die beliebteste Masche: so irrwitzige Aufpreise aufrufen, dass der Kunde selbst sagt, er möchte das für diesen Preis nicht und man selbst nicht eingestehen muss, dass man es einfach nicht kann.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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