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Das bedeutet nichts anderes, als daß die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht - mithin also das Ergebnis seiner Erforschungen ist, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei sachlich berechtigt, die vermutete Insolvenz sei zutreffend.Ich zitiere:
IN 65/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 130053), vertr. d.: 1. Gussek-Haus Franz Gussek Beteiligungsgesellschaft mbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, [...], hat der Insolvenzverwalter am 01.11.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das ist für Insolvenzgläubiger meinem Verständnis nach einer sehr schlechte Nachricht.
Eben. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Eine schlechte Nachricht wäre gewesen, wenn es mangels Masse garnicht eröffnet worden wäre. Die noch bessere Nachricht, der Insolvenzverdacht konnte verneint bzw. die Insolvenz abgewendet werden, war auch nicht zu erwarten. Die Insolvenzgläubiger der Holzklasse (Kunden, Arbeitnehmer, Subunternehmer) sind im Vergleich gesehen immer Verlierer - in welchem Maßstab, wird sich zeigen. Die Insolvenzgläubiger der Business Class (Sozialversicherungen, Vermieter, Banken) werden zumindest nicht vollabschreiben müssen. Und Investitionskandidaten können nun beim Insolvenzverwalter "Duty Free shoppen". Den Kunden wird hier oft genug empfohlen, sich über Fertigstellungsbürgschaften abzusichern.das Insolvenzverfahren wurde heute eröffnet, Details in den Bekanntmachungen Niedersachsen / AG Nordhorn.
Ich konnte es auch noch nicht herausfinden, die Lokalpresse hält es hinter der Paywall. Die Mitarbeiter und Kunden sind am Markt, wo die Mitbewerber sie fischen können. Die "Hybridwand" war wohl nicht patentfähig, aber evtl. als Verkehrsbezeichnung geschützt.bin leider überfragt. Was man so hört klingt das alles aber alles andere als ernsthaft.