Tolentino
Schriftlich ist das relevante Wort.
Der GU hat die schon beauftragt, aber eben keinen schriftlichen Vertrag mit verbindlichen Anforderungen geschlossen, zu denen er sich selbst aber gegenüber der TE verpflichtet hat.
Man muss schon sagen, dass da eine seltene Naivität seitens des GU zu gehört.
Der GU hat die schon beauftragt, aber eben keinen schriftlichen Vertrag mit verbindlichen Anforderungen geschlossen, zu denen er sich selbst aber gegenüber der TE verpflichtet hat.
Man muss schon sagen, dass da eine seltene Naivität seitens des GU zu gehört.