Hatte es schon mal geschrieben, muss jeder für sich selber entscheiden.
Finde es aber durchaus amüsant, wie das argumentiert wird.
Der Kreditnehmer hat eine Leistung erhalten. Genau die, die er bestellt hat. Die war nicht qualitativ schlecht oder unzureichend sondern exakt so wie bestellt. Die hat er auch genutzt. Er hat also Leistung in Anspruch genommen in vollem Umfang. Die Tatsache, dass ein formeller Passus nicht korrekt war ändert nichts an der Leistung.
Jetzt wittert der Kunde eine Chance die Leistung hinterher zu verbilligen. Nicht auf Grund fehlerhafter und qualitativ unzureichender Lieferung sondern lediglich eines streitbaren Formulierung einer Aufklärung.
Man überlege ob man auch seinem Zimmermann oder Elektriker paar Jahre später gern ein paar Tausend Euro wieder aus den Rippen leiern würde nur weil er damals ein auf der Rechnung einen juristischen Hinweis vergessen hat, der den Bauherren eh nicht interessiert.
Ach so da war ja noch das mit den unmoralischen Banken. Wenn man den Ansatz des alten Testaments nimmt kann man natürlich es damit rechtfertigen...wie Du mir so ich Dir...ach ne in den meisten Fällen ist es ja gar nicht so sondern eher wie du irgendjemand den ich nicht kenne ich habs aber in der Zeitung gelesen in einem ganz anderen Fall so ich auch Dir.
Nochmal, ist juristisch ja nicht unrechtmäßig wenn das Urteil so bestätigt wird. Nur ich bin so, wenn ich eine Leistung erhalten habe, bezahle ich Sie auch wie vereinbart. Wenn ich Sie nicht erhalten habe oder schlechter oder anders, dann sucht man eine Lösung. Sonst bezahle ich was ich bestellt habe.