Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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K1300S

K1300S

Abzocken hat für mich immer den Beigeschmack der Unrechtmäßigkeit, was in diesem Fall ja höchstrichterlich bestätigt nicht zutrifft. Darüber hinaus finde ich es aber wie Joedreck ziemlich kurzsichtig, trotz Kenntnis der Rechtslage nicht einzulenken. Der kluge Geschäftsmann würde hier vermutlich von vornherein mehr auf Verhandlung und Deeskalation als auf Einschüchterung und Konfrontation setzen, aber das ist wohl eine Frage des Stils.
 
face26

face26

Hatte es schon mal geschrieben, muss jeder für sich selber entscheiden.
Finde es aber durchaus amüsant, wie das argumentiert wird.

Der Kreditnehmer hat eine Leistung erhalten. Genau die, die er bestellt hat. Die war nicht qualitativ schlecht oder unzureichend sondern exakt so wie bestellt. Die hat er auch genutzt. Er hat also Leistung in Anspruch genommen in vollem Umfang. Die Tatsache, dass ein formeller Passus nicht korrekt war ändert nichts an der Leistung.
Jetzt wittert der Kunde eine Chance die Leistung hinterher zu verbilligen. Nicht auf Grund fehlerhafter und qualitativ unzureichender Lieferung sondern lediglich eines streitbaren Formulierung einer Aufklärung.

Man überlege ob man auch seinem Zimmermann oder Elektriker paar Jahre später gern ein paar Tausend Euro wieder aus den Rippen leiern würde nur weil er damals ein auf der Rechnung einen juristischen Hinweis vergessen hat, der den Bauherren eh nicht interessiert.


Ach so da war ja noch das mit den unmoralischen Banken. Wenn man den Ansatz des alten Testaments nimmt kann man natürlich es damit rechtfertigen...wie Du mir so ich Dir...ach ne in den meisten Fällen ist es ja gar nicht so sondern eher wie du irgendjemand den ich nicht kenne ich habs aber in der Zeitung gelesen in einem ganz anderen Fall so ich auch Dir.

Nochmal, ist juristisch ja nicht unrechtmäßig wenn das Urteil so bestätigt wird. Nur ich bin so, wenn ich eine Leistung erhalten habe, bezahle ich Sie auch wie vereinbart. Wenn ich Sie nicht erhalten habe oder schlechter oder anders, dann sucht man eine Lösung. Sonst bezahle ich was ich bestellt habe.
 
Tassimat

Tassimat

Genau, die Leistung wurde erbracht und genutzt. Keiner hat hier bewusst versucht den Kunden zu täuschen oder zu betrügen. Die Banken haben eine gängige Formulierung benutzt und die Banken hatten durch diese kaskadierte Formulierung Nichtmal einen finanziellen Vorteil.
Mag sein, dass man nun spontan Widerrufen kann, aber auf keinen Fall sehe ich eine Rückerstattung von gezahlten Zinsen, wie teilweise in Aussicht gestellt wird.
 
S

Snowy36

Hatte es schon mal geschrieben, muss jeder für sich selber entscheiden.
Finde es aber durchaus amüsant, wie das argumentiert wird.

Der Kreditnehmer hat eine Leistung erhalten. Genau die, die er bestellt hat. Die war nicht qualitativ schlecht oder unzureichend sondern exakt so wie bestellt. Die hat er auch genutzt. Er hat also Leistung in Anspruch genommen in vollem Umfang. Die Tatsache, dass ein formeller Passus nicht korrekt war ändert nichts an der Leistung.
Jetzt wittert der Kunde eine Chance die Leistung hinterher zu verbilligen. Nicht auf Grund fehlerhafter und qualitativ unzureichender Lieferung sondern lediglich eines streitbaren Formulierung einer Aufklärung.

Man überlege ob man auch seinem Zimmermann oder Elektriker paar Jahre später gern ein paar Tausend Euro wieder aus den Rippen leiern würde nur weil er damals ein auf der Rechnung einen juristischen Hinweis vergessen hat, der den Bauherren eh nicht interessiert.


Ach so da war ja noch das mit den unmoralischen Banken. Wenn man den Ansatz des alten Testaments nimmt kann man natürlich es damit rechtfertigen...wie Du mir so ich Dir...ach ne in den meisten Fällen ist es ja gar nicht so sondern eher wie du irgendjemand den ich nicht kenne ich habs aber in der Zeitung gelesen in einem ganz anderen Fall so ich auch Dir.

Nochmal, ist juristisch ja nicht unrechtmäßig wenn das Urteil so bestätigt wird. Nur ich bin so, wenn ich eine Leistung erhalten habe, bezahle ich Sie auch wie vereinbart. Wenn ich Sie nicht erhalten habe oder schlechter oder anders, dann sucht man eine Lösung. Sonst bezahle ich was ich bestellt habe.
Dann fährst du auch weiter deinen Diesel ohne irgendwen zu verklagen ...
Nee das vertiefen wir jetzt mal lieber nicht hier
 
J

Joedreck

Ich hab es auch schon mit Versicherungen durch. Ich hatte jahrelang eine recht teure Versicherung in allen Bereichen. Der Berater vor Ort war immer korrekt.
Vor einigen Jahren hatte ich einen Sturmschaden an Haus und Terrasse. Nun, das Zeug war eh alt, ich habs gemeldet und vereinbart es selbst zu machen. Wollte für den alten Kram nicht extra die Versicherung "bluten" lassen. Ich war also nett in meinen Augen.
Vor zwei Jahren dann ein Schaden am Kfz. War ein altes Auto. Teilkasko hat Glas mit abgedeckt. Ich wollte es wieder unkompliziert machen. Tja, da hat mich die Versicherung absolut übervorteilt. Geklagt habe ich nicht, der Streitwert war zu gering.
Konsequenz war, dass ich die Kündigung für alle sparten am nächsten Tag weggeschickt und bis Ende der Laufzeit einfach jeden, noch so kleinen Schaden gemeldet hab.
Banken und Versicherungen sind absolut auf Geldverdienen aus. So ist das in der Wirtschaft. Da gibt es seitens der Unternehmen keine Moral. Sieht man da ein Schlupfloch, wird das genutzt.
Und so handhaben ich es auch. Und zwar knallhart. Ich sehe es nicht ein zu meinem Nachteil zu verzichten, solange die entsprechenden Unternehmen selbst so vorgehen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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