Yaso2.0
So, auch meine 2. Anfrage bei der Sparkasse wurde beantwortet. Aus dem Schreiben:
...Der BGH hat nunmehr mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 31.03.2020 für eine schnelle Klärung gesorgt und im Ergebnis den deutschen Kreditinstituten Recht gegeben (BGH, XI ZR 198/19 und XI ZR 581/18). Der BGH hat in diesen Entscheidungen ausdrücklich klargestellt, dass das Urteil des EuGH auf die in Deutschland geschlossenen Darlehensveträge nicht anwendbar ist....
.....Durch die Grundsatzentscheidung des BGH vom 31.03.2020 steht nun fest, dass Verbraucher in Deutschland aus dem Urteil des EuGH vom 26.03.2020 keine Widerrufsrechte herleiten können.
Damit hat sich das Thema Widerruf wohl erledigt?!
...Der BGH hat nunmehr mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 31.03.2020 für eine schnelle Klärung gesorgt und im Ergebnis den deutschen Kreditinstituten Recht gegeben (BGH, XI ZR 198/19 und XI ZR 581/18). Der BGH hat in diesen Entscheidungen ausdrücklich klargestellt, dass das Urteil des EuGH auf die in Deutschland geschlossenen Darlehensveträge nicht anwendbar ist....
.....Durch die Grundsatzentscheidung des BGH vom 31.03.2020 steht nun fest, dass Verbraucher in Deutschland aus dem Urteil des EuGH vom 26.03.2020 keine Widerrufsrechte herleiten können.
Damit hat sich das Thema Widerruf wohl erledigt?!