Grundriss Einfamilienhaus mit Keller, 150qm, nur eingeschossig erlaubt

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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kbt09

kbt09

Die Wand zwischen Speisekammer und Fahrradgarage wird später nicht gebaut.
Dann muss die Wand aber anders geplant werden .. und auf die Tür ins Haus würde ich an der Stelle verzichten.

Küche lässt sich nicht so praktikabel planen und der Esstisch wäre mir viel zu ungemütlich ... wie mitten in der Halle sitzen.

Nochmal Verweis auf Beitrag 85 und die Originale von @K a t j a in Beitrag 43 sowie in Beitrag 75
 
Y

ypg

Die Wand zwischen Speisekammer und Fahrradgarage wird später nicht gebaut. Der Kniestock ist mit diesem Erker innen tatsächlich 1,5m hoch, was ja nahezu vollständiger Wohnraum ist.
Welcher Kniestock ist gemeint?
Nach meinem Wissen ist das dann gar nicht als Randbebauung legitim.

Die Diele ist für meinen Geschmack etwas zu groß und offen, meine Frau freut sich aber darauf.
Was findet sie daran gut? Dass es vom Grunde her „schön offen“ ist oder dass man von der Haustür quer durch das Haus schauen kann? Also auch irgendwelche Fremde vor der Tür..
Von der Kochinsel komme ich immer weiter ab, da ich die Abzugslösungen hierfür meist blöd finde. Vor das Fenster soll sie auch nicht, bleibt eigentlich nur an die Wand zur Speisekammer.
Die Insel oder der Herd? Zur Insel: dann mach doch nur eine Vorbereitungsinsel.

Also die Tür selbst soll dann auch wie ein Schrank aussehen. Neben der Tür hätte ich dann einen großen amerikanischen Kühlschrank.
Wo genau die Tür zur Speisekammer hin kommt planen wir demnächst Mal, die ist ja aber schnell verschoben.
Da teile ich die Antwort von @kbt09 und meine, dass die Küche nicht mal so einfach gut geplant werden kann. So schnell man eine Tür verschieben kann, so schnell kann man auch eine Küche von funktionell in unfunktional machen.
 
11ant

11ant

Wegen einem eventuell fehlenden Artikel?
Wegen eines nicht nachvollziehbaren / erläuterten Gedankenganges.
Der Kniestock ist mit diesem Erker innen tatsächlich 1,5m hoch, was ja nahezu vollständiger Wohnraum ist.
Auch hier stehe ich auf dem Schlauch.
Nach meinem Wissen ist das dann gar nicht als Randbebauung legitim.
Aufenthaltsräume sind nicht grenzprivilegierungsfähig.
 
G

GeraldG

Welcher Kniestock ist gemeint?
Der Kniestock im OG, der sich ja u.a. aus der Bruttofläche des EGs berechnet. Mit Erker gibt es mehr Grundfläche, also darf im OG höher gebaut werden.
Nach meinem Wissen ist das dann gar nicht als Randbebauung legitim.
Der Erker darf die 2,5m Abstandsfläche (bei mir sind es momentan ohne Erker 3,5m) auf 2m unterschreiten.

Was findet sie daran gut? Dass es vom Grunde her „schön offen“ ist oder dass man von der Haustür quer durch das Haus schauen kann? Also auch irgendwelche Fremde vor der Tür..
Das offene. Wir sind am Rand des Dorfes, so dass ich diese "Fremden vor der Tür" auf weniger als ein Person pro Jahr beziffern würde. Und dann sieht er den Esstisch. Das kann ich verkraften. Und wie gesagt, so bauen, und wenn es stört die Wand nachziehen geht sehr einfach, günstig und schnell. Umgekehrt geht das nicht, weil wenn da eine Wand ist, dann wird das natürlich eine tragende Wand. Raushauen ist dann mal nicht so schnell.

Die Insel oder der Herd? Zur Insel: dann mach doch nur eine Vorbereitungsinsel.
Ja, dazu tendiere ich immer mehr. Kann auch mal gut als Ablage genutzt werden wenn man Mal Geburtstag o.ä. feiert. Ich denke mit den Kindern dort den Teig auszurollen macht auch mehr Spaß wenn man von allen Seiten hin kommt.

Da teile ich die Antwort von @kbt09 und meine, dass die Küche nicht mal so einfach gut geplant werden kann. So schnell man eine Tür verschieben kann, so schnell kann man auch eine Küche von funktionell in unfunktional machen.
Das mit der Tür war so gemeint, dass sie dort momentan noch eingezeichnet ist, wir aber demnächst erst die Küche planen, und dann wird sie je nachdem wie es für die Küche am besten ist eben im Plan platziert.

Auch hier stehe ich auf dem Schlauch.
Das war die Erklärung, warum diese Wand geplant wird. Die Wand trennt den Erker (und damit das Haus) von der Fahrradgarage. Damit zählt eben dieser Erker-Teil zur Grundfläche des Erdgeschosses. Damit kann der Kniestock höher ausfallen, als wie wenn auf den Erker verzichtet wird und das ganze "Anhängsel" als Fahrradgarage betitelt wird. Ich hätte das als Info auch einfach weg lassen können und die Wand nicht zeichnen. Wäre vermutlich weniger verwirrend gewesen, aber auch weniger ehrlich.

Aufenthaltsräume sind nicht grenzprivilegierungsfähig.
Deswegen ist das auch eine Fahrradgarage.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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