Schade, nun ist's schon wieder vorbei mit dem behaglichen Winterschlaf...
Eine Frist nach der Schlussabnahme, zwei Nachfristen - der Türenbauer und der Fensterbauer kamen vorbei. Das war gut, nur deckte es leider einige wirklich wichtige Punkte nicht ab.
Einer davon hat mit Elektrik zu tun. Wir haben den Innungsmeister gebeten, sich das anzusehen. Heinz von Heiden zeigt keine uns sichtbare positive Reaktion.
Die Sauna, die mit Starkstrom betrieben wird, trauen wir uns so nicht anzuschließen. Der "geeignete Hauptschalter am Ende des Zuleitungskabels" der Teil des Bauvertrags ist, sieht verzweifelt wie ein Lichtschalter aus, egal, wie oft wir ihn beäugen. Es ist meinem Mann schleierhaft, wie der Elektriker da überhaupt zwei daumendicke Kabelenden reinquetschen konnte.
Heinz von Heiden teilt uns mit, wir hätten ja einen Zusatzauftrag erteilen können, wenn wir das hätten haben möchten.
Es gab bei uns mit Heinz von Heiden zwei Arten aufzumustern: Ganz wichtige Dinge wurden schon im Bauvertrag festgelegt. Das war ein dringender Rat unseres Sachverständigen. Das kalkulierte der Verkäufer des Hauses durch, es floss in sein Angebot ein. Die Einzelsummen wurden nicht separat gelistet.
Außerdem konnte/teils musste man im Planungsgespräch noch Zusatzaufträge erteilen, diese wurden einzeln als Aufträge, später Rechnungen erstellt und blieben so leicht nachvollziehbar.
Es ist keineswegs so, dass der Schalter nun unbezahlt verlangt wird. Der Verkäufer hat das vor unsren Ohren überschlagen und ich fand es reichlich.
Wir hatten bei unsrer vorigen Sauna einen solchen Schalter:
Das wollten wir wieder haben, aber keiner wusste, wie das Ding genau heißt. Wir konnten es nur beschreiben. Deshalb stand nachher im Vertrag "geeigneter Hauptschalter".
Aber ein Lichtschalter am Starkstrom? Oder ob der Schalter im neuen Haus nur ganz raffiniert genau wie die Lichtschalter aussieht? Wenn es uns gelungen ist, einen viel beschäftigten Innungsvorsitzenden des Kreises herbeizubitten, berichten wir.
Viele Grüße Gabriele