Natürlich denke ich hin und wieder darüber nach, wo hätten wir bei unsren Problemen mit Heinz von Heiden effektiver können und die Sache im kooperativen Bereich halten.
Hier als Beispiel für die Problematik die Gesprächsbeiträge des Oberbauleiters von Heinz von Heiden für den Süden beim letzten Gespräch vor der Anwaltskonsultation:
Wir baten zum Termin eine Zeugin zur Protokollführung und einen Handwerksmeister aus dem passenden Gewerk dazu. Ob wir das aus paranoiden Gründen taten mögt Ihr selbst beurteilen.
Ein
Faktum war allen bekannt, aber keiner konnte mit Sicherheit sagen, ob es der werte Gesprächspartner auch wusste: Es gibt gar keine DIN für das Gefälle von Fensterbänken. Es gibt nur den Text "Wasser zügig ablaufen" und die Verarbeitungsrichtlinien der einzelnen Hersteller, sie bewegen sich zwischen 5 und 8 Grad.
Der Oberbauleiter, dem die Bauleitung die Worte Internet und Baubericht zulieferte, betonte, er sei privat da und wünsche keinerlei Veröffentlichung, nicht den Gesprächsinhalt, nicht unsren Film über die Kamerabefahrung mit dem Gegengefälle eines Abwasserrohres, nichts. Ich sicherte ihm zu, seinen Namen nicht zu veröffentlichen, ebenso wenig wie den der Bauleiterin. Ich hätte auch nicht vor, den Film einzustellen (das konnte ich gut nicht vorhaben, er hat ca. 300 mb). Vielleicht schneide ich mal Fotos daraus aus.
Das Fensterbankgefälle fand er genau geregelt in der DIN 18202 und auch bei uns eingehalten, das ist schön. Ich stellte immer eine Frage dazu, er antwortete mit einem kurzen Satz und wechselte das Thema. Dies taten wir wenigstens 5x, dann kam nach vielleicht 1,5h raus, es gibt keine DIN zu dem Thema. Er grinste. Wir nicht.
Beim Gegengefälle war mehr künstlerische Freiheit im Spiel: auf den Tisch hatte ich eine schematische Herstellerzeichnung des Bauteils Duschabfluss Multifinish von Dallmayr gelegt, Quelle Heinz von Heiden. Natürlich wies dieses Bauteil einen Siphon auf. Der Bauleiter erklärte, es befinde sich ein zweiter Siphon unter dem Siphon und in diesem stehe das Wasser, keinesfalls im Abflussrohr. Außerdem erkannte er eine Verpflichtung unsererseits, die Dusche auch regelmäßig zu benützen und machte uns milde Vorhaltungen, dass wir dazu schließlich verpflichtet wären. Zu gerne hätte ich mal zugehört, wenn er diesbezüglich einem Ferienwohnungsbesitzer oder einem Hausherrn mit Gästebad die Leviten liest. Auch wusste er, dass das Bauteil zur Abwasserverrohrung hin eine starre Rohrverbindung angebaut hat, dabei war auf der Konstruktionszeichnung das Rohr mit einem Kugelgelenk eingezeichnet, sogar der Schwenkwinkel ist in Grad angegeben. Wir sahen während seiner Erklärung auf das Papier. Anfangs widersprach ihm der Handwerksmeister noch häufiger und auch die Zeugin fragte einmal nach, ob man wirklich mit der Dusche das WC spülen muss, um eine Verstopfung zu vermeiden, aber dann wurde das Nachfragen weniger. Die bei uns gebaute Verrohrung sei technisch nur genau so machbar gewesen.
Eine halbe Stunde nach Gesprächsende läutete der Handwerksmeister noch einmal, in der Hand trug er ein Exemplar des bei uns verbauten Duschabflusses. Er zeigte es dem Bauleiter, es war natürlich nicht so beschaffen, wie es der Oberbauleiter gewusst hatte. Aha, dann habe er das auch mal gesehen.
hinterher erhielten wir ein Schreiben von Heinz von Heiden, das die Sichtweise und die Erkenntnisse des rein privat anwesenden Oberbauleiters wiedergab. Beschönigend war ein zartes Wort dafür.
Wie soll ein Kunde mit so einer Mängelbearbeitung auskommen? Heinz von Heiden sah keinen Veränderungsbedarf. Und dann funktioniert nichts mehr ohne Klärung vor einem Dritten.
Es würde mich ernsthaft interessieren, ob Ihr da noch irgendwo Spielraum erkannt hättet. Mir gelang es nicht und wir wussten beide nicht, wie wir die Situation hätten abwenden können.
Viele Grüße Gabriele