Hallo Zusammen kann mir eventuell jemand weiter helfen. Die L-Bank fordert von uns nochmal Dokumente nach mit der Begründung das eine aufschiebende Bedingung nur für die KFW-Kredite vorliegt aber nicht für die öffentlichen Mittel. Wir haben von den Baufirma einen Werkvertrag unterzeichnet mit einem Rücktrittsrecht. Jetzt meine Frage ist die aufschiebende Bedingung nicht das gleiche wie ein Rücktrittsrecht ? Wir verstehen das ganze nicht so ganz. Den Fakt ist falls wir eine Absage seitens L-Bank erhalten sollten könnten wir vom Betrag zurück treten wir stehen daher nicht ganz die Problematik .
Hi unser Antrag ist erst Ende Juli bei der L-Bank eingegangen, deswegen haben wir noch keine positive Rückmeldung, ob es bei uns mit der aufschiebenden Bedingung vollständig richtig ist.
Wir haben von unserem Fertighausanbieter 2 Formulare zum Thema Finanzierung und Rücktrittsrecht erhalten und eingereicht.
Formular 1: Rücktrittsrecht -Finanzierung-
Formular 2: Kostenfreies Rücktrittsrecht - Öffentliche Mittel - L-Bank-
In Formular 2 geht es explizit darum, dass der Werkvertrag wirksam wird, sobald die Bewilligung öffentlicher Mittel für das Bauvorhaben erteilt werden.
Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass eure Baufirma da Vorlagen hat und euch schnell weiter helfen kann.
Wann ist euer Antrag bei der L-Bank eingegangen und wann kam die Forderung von der L-Bank? Freut mich zu lesen, dass es Personen gibt, die Rückmeldungen erhalten =)