L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 03.12.2024
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I

IgorHeilbronn

Habe mich oben verschrieben. Wir haben unsere Unterlagen am 26.02.24 nachgereicht. Wir haben diese aber direkt an unseren L-Bank Sachbearbeiter per Email gesendet.
Wir worden in Stuttgart bearbeitet.
 
B

Bau2024

Wir haben die Finanzierungsunterlagen heute erhalten. ENDLICH!
Ablauf:
30.03.23 Unterlagen Abgabe LRA
10.05.23 LRA durchlaufen, Start L-Bank Prozess
10.09.23 Paar Unterlagen nachreichen
17.09.23 Förderfähigkeit bestätigt (L-Bank)
16.02.24 Nachreichen von aktuellen Lohnnachweisen (letzte aktuelle und Dezember)
29.02.24 Finanzierungsunterlagen erhalten

Wünsche euch anderen weiterhin starke Nerven.
Herzlichen Glückwunsch und danke für die Info.
Wer hat denn auch bereits Finanzierungsunterlagen zugesendet bekommen bzw aktuelle Lohnnachweise senden müssen? Und seid wann besteht Förderfähigkeit?
Mich würde interessieren bis wann das Geld reicht.
 
B

brcu_151822

Wir haben die Finanzierungsunterlagen heute erhalten. ENDLICH!
Ablauf:
30.03.23 Unterlagen Abgabe LRA
10.05.23 LRA durchlaufen,
Wir haben die Finanzierungsunterlagen heute erhalten. ENDLICH!
Ablauf:
30.03.23 Unterlagen Abgabe LRA
10.05.23 LRA durchlaufen, Start L-Bank Prozess
10.09.23 Paar Unterlagen nachreichen
17.09.23 Förderfähigkeit bestätigt (L-Bank)
16.02.24 Nachreichen von aktuellen Lohnnachweisen (letzte aktuelle und Dezember)
29.02.24 Finanzierungsunterlagen erhalten

Wünsche euch anderen weiterhin starke Nerven.
Glückwunsch!! Freut für mich für euch!
 
V

Vinibinie

Wir haben die Finanzierungsunterlagen heute erhalten. ENDLICH!
Ablauf:
30.03.23 Unterlagen Abgabe LRA
10.05.23 LRA durchlaufen, Start L-Bank Prozess
10.09.23 Paar Unterlagen nachreichen
17.09.23 Förderfähigkeit bestätigt (L-Bank)
16.02.24 Nachreichen von aktuellen Lohnnachweisen (letzte aktuelle und Dezember)
29.02.24 Finanzierungsunterlagen erhalten

Wünsche euch anderen weiterhin starke Nerven.
Glückwunsch. Dann geht's ja voran.
Nich je Frage, das Nachreichen von den Lohnnachweisen, dient nur zum Bonitätscheck und nicht nochmal zur Überprüfung der Einkommensgrenze, oder? Hab das hier im Formum mal gelesen. Sprich es gilt dein Einkommen (für die Grenze) ab Antragstellung.

VG
 
I

IgorHeilbronn

Es gilt immer das Einkommen ab Abgabe beim LRA. Die Nachfrage dient nur zur Bonitätsüberprüfung
Beispiel:
Wir haben den Antrag Ende März abgegeben. Zum 01.07 habe ich den Job gewechselt. Ich verdiene nun deutlich mehr. Trotzdem lief alles ohne Probleme durch. Da wie gesagt das Einkommen ab Abgabe als Richtwert gilt.
 
E

ESim138

Es gilt immer das Einkommen ab Abgabe beim LRA. Die Nachfrage dient nur zur Bonitätsüberprüfung
Beispiel:
Wir haben den Antrag Ende März abgegeben. Zum 01.07 habe ich den Job gewechselt. Ich verdiene nun deutlich mehr. Trotzdem lief alles ohne Probleme durch. Da wie gesagt das Einkommen ab Abgabe als Richtwert gilt.
Ich habe die Info von unserem L-Bank Sachbearbeiter, dass es die LRA unterschiedlich handhaben, die einen betrachten das Einkommen der letzten 12 Monate, die anderen wie es voraussichtlich die folgenden 12 Monate sein wird. Die Prüfung ob man unter der Einkommensgrenze liegt, nimmt nur das LRA vor. Die Prüfung, ob der Kredit dann auch getilgt werden kann, also nochmal gehaltsnachweise vor Auszahlung, macht die L-Bank.
 
Zuletzt aktualisiert 03.12.2024
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