haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die soziale Wohnraumförderung des Landes zielt darauf, in der Eigentumsförderung eine günstigere Finanzierung für Haushalte mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die hohe Nachfrage nach den Förderangeboten führt dazu, wie Sie richtigerweise schreiben, dass die uns vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten und in 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Fördermittel bereits durch Anträge belegt sind.
Um das Programm zu verstärken, versuchen wir kurzfristig Reserven zu mobilisieren. Im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen konnten so zuletzt rund 41 Millionen Euro an Reserven für die Eigentumsförderung freigegeben werden, wovon etliche Antragstellerinnen und Antragsteller profitierten.
Die L-Bank bearbeitet selbstverständlich weiterhin die bei ihr eingehenden Anträge. Sobald weitere Mittel zur Verfügung stehen, werden die vorliegenden Anträge dann nach dem Zeitpunkt des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden, d.h. es ergehen dann umgehend entsprechende Förderbescheide seitens der L-Bank. Eine Bewilligung von Anträgen kann nach derzeitigem Stand erst mit deutlicher Verzögerung erfolgen.
Es können auch weiter Anträge gestellt werden. Wenn ein eingereichter Antrag vollständig ist, wird wie bisher eine entsprechende Bestätigung ausgestellt. Sie dokumentiert auch, dass eine nun erfolgende Realisierung des Vorhabens (z.B. der Kauf eines Hauses) nicht etwa dazu führt, dass die Förderung deshalb abgelehnt werden würde, weil nicht der Förderbescheid abgewartet worden ist.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Thomas Müller
Bürgerreferent
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Diese Nachricht habe ich bekommen..versteh nun gar nichts mehr