Dann kannst Du also planoben nichts hinstellen, auch nicht pflastern. Kein Carport, keinen Stellplatz.
Dann bleiben Dir abzüglich 5 Meter Stellplätzetiefe 8,30 Breite fürs Haus.
Also 8,30 x 12, wenn die Herren gnädig mit der Terrasse sind, weil ihr wenig weitere Pflasterung plant/braucht.
Verstehe die Rechnung nicht 100%ig.
Planoben sind ja die 3m GWL-Recht, die ich ja aber auch befahren kann. Ich könnte dann doch reindrehen und parallel zur Straße vorm Haus parken. Der Stellplatz braucht doch maximal 3m Breite. Also 21,3m-8m=13,3m oder?
Die Frage ist: kannst Du Dir das Haus leisten?
nicht jedes Haus, aber ja, da wären inkl allem noch 350k.
Das Grundstück ist nicht winzig, das Baufenster ebensowenig einengend, Dir genügt ein einzelner Stellplatz (dem Bebauungsplan auch ?), also wieso willst Du Dich vor der Grundrissfindung schon damit einengen, wo das Haus hin soll ? - erhoffst Du Dir von dieser Entscheidung "den ersten Federstrich zum Bruch der Schreibblockade" ?
Einerseits genau das, andererseits, finde ich, dass das Grundstück schon auch Einfluss auf den Grundriss hat. gerade mit dem Thema eines Frontgrundstücks mit der Ausrichtung und dem Geh-Fahr- und Leitungsrecht... Aber wenn du sagst, dass es eigentlich super einfach ist...
Und wenn die vor der Baugenehmigung zu ihrem Ehemann zurück geht, ist diese Schäferstündchen Connection nichts wert
So war das nicht gemeint. "Buddy" ist doch keine Affäre?
Es war ein Ausdruck dessen, dass die wohl wissen, was da geht und was nicht.
Benutzt der Nachbar das auch als Zufahrt? Also ist dieser Streifen befestigt bzw. mit Auto befahrbar?
Dann würde hieraus ja auch die Option entstehen, Euren eigenen Stellplatz planrechts an die östliche bzw. südöstliche Seite zu setzen.
Ja. Und ich hätte wohl die Nachbarn auch einzeichnen müssen. Das GFL-Recht ist für den östlichen (planrechts) liegenden Nachbar. Also kann ich nicht auf dem Streifen einen Stellplatz setzen.
Das Haus würde ich eher nahe an die Straße setzen, damit Euch hintenrum auch noch ein sichtgeschützter Bereich bleibt.
So weit nach planoben positioniert wie auf Deinem mittleren Bild, aber direkt an die 5-Meter-Linie zur Straße.
Naja, dann verlier ich aber effektiv 2 Meter zusammenhängende Gartenfläche.
Was ist denn mit Sichtschutz? Ich kann wohl gefahrlos bis 1,7m Zaun und 2m Hecke ziehen.
Ihr hättet dann einen schönen privaten Bereich im Südostgarten hinter dem Haus und einen herrlichen und großen Südwestgarten neben dem Haus inklusive reichlich ganzjähriger Abendsonne.
Aber ist das echt noch groß mit 5m Streifen? Oder ich verstehe dich falsch. Kannst du kurz zeichnen was du meinst?
Wie meinst Du das genau? Was ist mit der Grenze im Südosten zum hinteren Nachbar?
Also das hintere Grundstück ist noch nicht bebaut, bzw. kriegt nen Abriss.
Momentan gibt's also auf beiden Grundstücken noch keine Grenzbebauung. Grenzbebauung ist aber prinzipiell erlaubt.