RomeoZwo
Vielleicht interpretiere ich da was falsch, aber es handelt sich doch um eine Mittelgarage (>100m2 Nutzfläche, für 6 Stellplätze und Verkehrsfläche) und da gilt doch:Allerdings muss nicht jeder seinen eigenen TG-Anfahrt bekommen, insofern reicht eine ca. 8,9 Meter Länge und 4 Meter breite Auffahrt (40qm),
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(1) 1Rampen von Mittel- und Großgaragen dürfen nicht mehr als 15 v.H. [...]
(2) Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10 v.H. Neigung muß eine geringer geneigte Fläche mit weniger als 5 v.H. Neigung und von mindestens 3 m Länge liegen.
Bei 3m Höhendifferenz ergibt das (2x3m a 5% = 1,2m und 12m a 15% = 1,8m) 18m TG-Anfahrt.
O.k. meine 25m waren übertrieben, hatte ich damals mit 10% Max. Steigung gerechnet.