In Paragraph 2 Abs.4 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung. Ist ein vollgeschoss erst dann eins, wenn eben auch die lichte Höhe 2,20m oder mehr über 2/3 der Fläche hat. Damit lassen sich bei uns im Baugebiet ganz lustige Sachen bauen (für die Nachbarn weniger), da keine Traufhöhe vorgegeben ist. Den so wird auf dem platten Land ein 9m hohes Gebäude gebaut, was nach drei Etagen aussieht, obwohl nur ein Geschoss erlaubt ist (Vollgeschoss, Staffelgeschoss mit <2/3 der Fläche des Vollgeschosses, Nicht-Vollgeschoss unter 2,2m oben drauf). Oder das neuste Highlight an der Einfahrt des Baugebiets ein 4-Stöckiges Mehrfamilienhaus in einem Gebiet mit 2 Vollgeschossen (Geschoss <2,2m für Garagen und Haustechnik und Fahrräder, Vollgeschoss, Vollgeschoss, Staffelgeschoss). Mit einer Höhe von gerade so den erlaubten 12m. Und sieht aus wie ein Klotz mit 4 Etagen. Was ich damit sagen will, dass deutsche Baurecht ist da schon sehr großzügig, wenn es keine TH sondern nur eine FH als Begrenzung gibt.