Guten Morgen,
Das ist für Deine planerische Denkweise ungünstig: Wasser fließt nie bergauf, und auch Dein Höhenbezugspunkt wird wohl eher an der Straße als an der Talsohle des Grundstückes orientiert sein.
Klar, verstehe. Ich wollte nicht mit "Minus-Metern" die Höhen angeben. Denke es ist aber klar, wie die Höhen verlaufen.
Danke für den Hinweis auf das andere Thema, es gibt sicher Parallelen. Ich vermute, dass unser Hang ein klein wenig flacher ist, was gerade das Begehen des Gartens aus dem Wohnbereich hoffentlich einfacher macht. Die Ideen finde ich jedoch nicht schlecht.
Ich würde das weniger positiv formulieren, aber ja: die Erdbewegungen im Zusammenhang mit dem Hereinstellen eines Hauses in dieses Grundstück werden der Baggerschaufel nur noch marginale Schlenker abverlangen, um auf dem kurzen Dienstweg auch noch eine schöne Kellergrube reinzubasteln ;-)
Gut, klar ist es beides Aufwand. Aber somit geben wir den Architekten wohl recht, dass sich der Keller hier zumindest anbietet :-)
Noch leiderer gibt es bis dato überhaupt keine brauchbare Insbildsetzung der MitdiskutantInnen: kein Luftbild, kein Katasterausschnitt, kein Bebauungsplan (bitte jeweils aussagekräftig, nicht knapp ausgeschnitten !). Nach der Skizze in Beitrag #36 grenzt das Grundstück planunten an Bauerwartungsland, also an eine andere "Nutzungsart". Das macht die (wie bei Blockrandbebauung) dargestellte Baufenstergrenze zweifelhaft
Ich tue mir schwer, diese Dokumente hier zu veröffentlichen. Sie "gehören" nicht mir. Denke die wichtigen Infos gibt die Skizze her.
Im Bebauungsplan ist für das Bauerwartungsland natürlich auch etwas vorgesehen. Das Baufenster zieht sich als langes, 18m breites Fenster komplett von bebauten Nachbar bis in das Bauerwartungsland durch. Die einzige begrenzende Angabe aus dem Bebauungsplan ist die GHmax von 8,0m.