Vorgehen für Einfamilienhaus Neubau bei vorhandenem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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D

Dachshund90

Soll die etwa so werden, wie da eingezeichnet? Dann wären rechts 60 cm, links 60 cm und in der Mitte 210 cm Abstand.
Naja wir haben ja noch keine Küche gekauft und sind da offen. Schön wäre es, wenn der Grundriss viel zulässt, so dass man ggf. mal bei einer Ausstellungsküche oder Angeboten zuschlagen könnte.

Hier in BY ist so etwas sicher eine Abweichung von der BY Bauordnung. Welche BO gilt denn Bei Dir?
Hessen

Dusche könnte länger, Schrank im Schlafzimmer individuell unter der Schräge planen. Bett unter die Schräge.
ABER: baue kein Bad über dem Wohnbereich! Nutze gemeinsame Fallrohre der Bäder! Blau über blau!
was willst Du noch für einen Kniff vom Architekten?
Danke dir, nehme ich mit.
Meinst du nun das Bett oder den Schrank unter die Schräge? Beides geht ja nicht... oder meinst du die Ankleide?

Ich finde die Kinderzimmer zu klein.
Finden wir auch, haben wir schon notiert. Wir verzichten gerne im Schlafzimmer auf etwas Platz und geben diesen den Kindern. Mal schauen wie das umsetzbar ist, hängt ja auch das EG dran.
 
X

xMisterDx

Ich finde die Kinderzimmer zu klein. Ihr habt mehr Platz zum schlafen und ankleiden als die Kids für ihr gesamtes Leben. Kinder brauchen Platz zum spielen, für Freunde usw. 12 qm gehen sicher, aber bei einem so großen Haus würde ich den Kids mehr Platz gönnen.
Ja. Man vergisst oder verdrängt gerne, dass die Kinder nicht ihr Leben lang 1,10m klein bleiben und ab einem gewissen Alter einen vernünftig großen Schreibtisch und evtl. auch ne kleine Couch haben möchten... oder zumindest nen Sessel, damit man nicht immer auf dem Bett sitzen muss. Unter Umständen kommen auch mal 2 Freunde zu Besuch...
 
H

hanghaus2023

Ich zitiere mal die Hessische Bauordnung:

In den Abstandsflächen eines Gebäudes und zu diesem ohne eigene Abstandsfläche sind zulässig

Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m 2 sein,
 
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