Vorgehen für Einfamilienhaus Neubau bei vorhandenem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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11ant

11ant

Ich vermute, dass unser Hang ein klein wenig flacher ist, was gerade das Begehen des Gartens aus dem Wohnbereich hoffentlich einfacher macht. Die Ideen finde ich jedoch nicht schlecht.
Mir ging es primär um den Hinweis auf eine Lösung bei einem primär hangdiktiert gartenebigen Wohnzimmer.
Gut, klar ist es beides Aufwand. Aber somit geben wir den Architekten wohl recht, dass sich der Keller hier zumindest anbietet
Meine Kellerregel sagt hier, das Grundstücke werfe ein lautes "Pro" Votum in die Waagschale.
Ich tue mir schwer, diese Dokumente hier zu veröffentlichen. Sie "gehören" nicht mir. Denke die wichtigen Infos gibt die Skizze her.
Im Bebauungsplan ist für das Bauerwartungsland natürlich auch etwas vorgesehen. Das Baufenster zieht sich als langes, 18m breites Fenster komplett von bebauten Nachbar bis in das Bauerwartungsland durch. Die einzige begrenzende Angabe aus dem Bebauungsplan ist die GHmax von 8,0m.
Die Katasteratlas-Auszüge darf man wohl schon teilen, die Bebauungspläne (nicht vergessen, keine externen Links !) sind vollst öffentlich, und Google Earth hat hoffentlich noch kein Patent auf die Weltkugel. Höhenbegrenzungsangaben ohne Bezugspunkt sind "Informationen ohne Wert".
@11ant ich hatte noch gar nicht gepostet, da war das Like schon da. Danke.
Gratulation zum Speed-Edit ! - wdH, wo diese neuen vier Minuten herkommen (Eieruhr ???)
 
H

hanghaus2023

Nach Deinem Plan hat die Straße 9% Gefälle und das Grundstück am Anfang 14% am Ende dann 7%. Das kann ich mir nicht wirklich so vorstellen.
 
D

Dachshund90

Nach Deinem Plan hat die Straße 9% Gefälle und das Grundstück am Anfang 14% am Ende dann 7%. Das kann ich mir nicht wirklich so vorstellen.
Nein, das stimmt natürlich nicht. Meine erste Anfrage zielte ja nur darauf ab, ob ein Keller sich wirklich so anbietet, wenn es über die Hauslänge 1-1,5m Höhenunterschied gibt.

Die Katasteratlas-Auszüge darf man wohl schon teilen, die Bebauungspläne (nicht vergessen, keine externen Links !) sind vollst öffentlich, und Google Earth hat hoffentlich noch kein Patent auf die Weltkugel. Höhenbegrenzungsangaben ohne Bezugspunkt sind "Informationen ohne Wert".
Ich habe natürlich alle notwendigen Dokumente, Entwürfe werden seitens Architekt gerade erstellt. Ich schaue nachher mal, in welcher Form ich ggf. etwas zur Verfügung stellen kann.

Wo sollte denn das Haus stehen? Wo sollte der Garten sein? Garage oder Carport? Wo soll das hin? ??????

Könnt Ihr Euch den Keller leisten? 100k?
Das müssen wir jetzt mit Hilfe des Entwurfs und unseren Wünschen festlegen. Eine grundsätzliche Aufteilung ähnlich zu dem hier angesprochenen Süd Hang Thread halte ich für möglich.
Ob wir uns den Keller leisten können, sehen wir, wenn die Kostenaufstellung des Architekten vorliegt.
 
WilderSueden

WilderSueden

Nein, das stimmt natürlich nicht. Meine erste Anfrage zielte ja nur darauf ab, ob ein Keller sich wirklich so anbietet, wenn es über die Hauslänge 1-1,5m Höhenunterschied gibt.
Bei 1,5m definitiv, bei 1m vielleicht. Wobei sich die Frage leider nicht isoliert beantworten lässt. Ohne Keller wandert der Technikraum ins Haus, auch die Abstellmöglichkeiten. Das heißt, du baust dann für die gleiche Wohnfläche entweder größer oder höher. Ein größeres Haus vergrößert aber das Baufenster und damit auch den Höhenunterschied bei Gefälle. Größer bzw. höher kostet auch wieder Geld. Je nach sonstigen Präferenzen (z.B. Dachgeschoss oder Vollgeschoss) lässt sich das teurer oder günstiger umsetzen.
Man sollte sich auch Gedanken über die möglichen Außenanlagen machen. Wenn das Haus aus dem Ursprungsgelände herauskommt, wie kommt man aus der Terrassentür? Irgendwann landet man dann beim Hanghaus mit oben rein, unten raus. Dafür sind 1,5m Unterschied aber vermutlich zu wenig. Bedenke, dass du ja noch eine Zwischendecke und den Fußbodenaufbau hast. Da kommen nochmal 35-40cm mehr und du brauchst eher einen Höhenunterschied von 2,5m, damit das Eingangsgeschoss nicht zu weit herausragt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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