F
Farilo
Hallo Toxicmolotov,Hallo, trotz 27 Beiträgen hat noch niemand das Wesentliche gesagt, wundert mich eigentlich.
Natürlich kannst du "ohne Energieeinsparverordnung" bauen. Diese Möglichkeit bietet dir der Gesetzgeber natürlich. Das geltende Recht sieht demnach Ausnahmen und Befreiungen vor. Das Problem daran ist wohl, die passende Behörde von diesem Ansinnen zu überzeugen.
Hierbei geht es insbesondere um unbillige Härte und unverhältnismäßige Investitionen an die Anforderung des Energiesparens. Und damit wünsche ich dir viel Spaß bei der Argumentation. Ein bisschen Wohnfühlklima, ein atmendes Haus und ein wenig Aluhutphilisophie helfen dir da aber nicht weiter. Das musst du schon mit Fakten (physikalisch und betriebswirtschaftlich) glänzen.
Die rechtliche Grundlage findet sich in §25 der Energieeinsparverordnung 2014, Abschnitt 6 (gilt auch für die Energieeinsparverordnung 2016).
Und nur so zur Info: Fünf Minuten gurgeln hätte wohl gereicht, um das auch ohne Hilfe dieses Forums heraus zu finden.
danke für die Hinweise!
Ich bin gerade dabei mir die Videos von Herrn Fischer anzuschauen. Da wird genau das auch gesagt zwecks der Befreiung von Energieeinsparverordnung. Äusserst interessant.
Wirtschaftlich sollte das ja jetzt nichts unmögliches sein die nicht vorhandene Wirtschaftlichkeit zu belegen.
Ob man physikalisch da argumentieren muss, find ich nirgendwo... Spielt im Moment eh keine Rolle.
Ich hatte schon vermutet dass da viel Politik im Spiel ist und weniger "Naturschutz"