Aber die fordern mich dazu auf, das ändern zu lassen, da sonst nicht weiter gearbeitet werden kann. Und sie schreiben mir halt, die Hausanschlüsse seien klar an der Wand planoben eingezeichnet und nicht rechts.
Wer fordert zur Änderung auf ? - wenn ich recht verstehe, doch der Heizungsbauer:
Der Heizungsbauer sagt, er braucht die ganze Wand und kann da nicht installieren.
Der hätte da aber auch die vorher geplante Technik nicht installieren können, weil der Energieanschluß da auf der Wand liegt. Ob mit Kasten oder nicht, grundsätzlich ist das da eingezeichnet - daß es in einen Kasten eingehaust wird, damit ist zu rechnen; und der Kasten als Gehäuse hat nichts damit zu tun, daß dieser Anschluss zugänglich sein muß. Da kann man das Heizgekröse nicht einfach davorstellen wie eingezeichnet.
Der Heizungsbauer wird sich eine andere Wand suchen und das Layout seiner Gesamtanlage ändern müssen, oder der GU veranlaßt und bezahlt die Hausanschlusskasten-Verlegung an die Wand mit den anderen Anschlüssen.
Selbst falls Du den Briefumschlag mit dem Plan an den Versorger zugeklebt hast: gezeichnet hat den Plan der GU, und Du als Laie kannst den Fehler nicht erkennen. Also ist es der GU, der den Versorger falsch informiert hat.
Der Versorger handelt völlig korrekt, nach Plan vorzugehen und nicht Wandmalereien zu lesen. Der Elektriker handelt ebenso korrekt, wenn er den Kasten erst ab der Ausgangsseite anfaßt und die Eingangsseite (und damit den Ort des Kastens) des Kaisers bleiben läßt. Der GU muß die Pläne vor Versand prüfen !