R
R.Hotzenplotz
Wir haben eine Antwort auf den Sachverständigenbericht. Punkt 2.4 ist unstreitig (war nur dem Sachverständigen nicht bekannt), alles andere ist streitig.
2.1 Situation zu Sockelabdichtung:
Die Sockelabdichtung stellt eine Abweichung der DIN 18533 da.
Wie vor Ort erwähnt, wird in der Praxis üblicherweise die von uns gewählte Variante ausgeführt.
Nachteile stehen nicht an, die als Putzträger mit der Bodenplatte fest verbundene druckfeste (findet auch als Dämmung unter hochbelasteten Bodenplatten Verwendung) Styrodurplatte ist ein gleichwertiger Putzträger, wie ein solcher aus Beton bzw. Mauerwerk.
Ein Mangel ist an der Stelle nicht gegeben. Dies insbesondere deshalb nicht, da eine Beschädigung der Isolierung beim nachträglichen Anbringen der Dämmung
nicht auszuschließen ist.
2.2 Situation zur rückseitigen Fassade:
Dies wurde von mir falsch zusammen gefasst.
Die genannte Stelle weist eine Ungenauigkeit von 1,5 cm auf einer Fläche von 0,8 m² auf, die entsprechend nicht geschält wird,
wie von mir zuerst angegeben, sondern wird entsprechend mit dem Unterputz ausgeglichen, da die Maximaldicke des Unterputzes nicht überschritten wird.
Somit ist dies kein Mangel und stellt eine noch nicht fertige Leistung dar, die im Zuge der Außenputzarbeiten wieder fluchtgerecht ausgeführt wird.
2.3 Situation zur Kabeldurchführung in der Garage.
Diese E-Installation ist kein Gegenstand unsere Leistung.
2.4 Situation zum straßenfrontseitigen Vordach
Die ausgeführte Leichtkonstruktion des Vordaches über dem Hauseingang, stellt eine Abweichung zur Bauleistungsbeschreibung dar,
jedoch gemäß Planungsprotokoll vom 01.12.2017 wurde die Vordachkonstruktion in Betonbauweise entsprechend in eine Leichtkonstruktion geändert
und festgelegt (siehe Protokoll vom 01.12.2017).
2.5 Situation zu den gebäuderückseitigen Terrassenaustrittstüren im 1. Obergeschoss
Der Austritt vom Fertigfußboden beträgt auch dann 15 cm gleichwohl im Gutachten 20 cm behauptet werden. Auf eine weitere Maßkorrektur sei an der Stelle
hingewiesen, nämlich das Maß von 2,01 m ist ein Rohbaumaß, somit ergibt sich ein Fertigmaß von 1,99 m.
Zur Anmerkung in Sachen Terrassentüren Durchgangshöhe sei darauf hingewiesen, dass sich die Durchgangshöhe der Tür von Ok Fertigfußboden bis Uk. Rahmen
mit 1,97m ergibt. Der Austritt erfolgt also üblicherweise über die Schwelle auf den Gehbelag des Laubengang und nicht wie hier angenommen, unter Inkaufnahme der Beschädigung des Schwelholzes und der Lippendichtung auf den Fensterrahmen. Zudem bietet die Aufstandsfläche des Terrassentürrahmens mit ~6 cm keinen sicheren Stand. Ergo ist eine solche Annahme wirklichkeitsfremd.
Zur Anmerkung. Den Bezug Geschoss- und Innentürhöhen zu lichten Durchgangshöhe der Terrassentüren bleibt uns verborgen. Unerheblich ist , ob die lichte Höhe der Terrassentür 1,82m oder 1,99m beträgt, da der Austritt üblicherweise über die Schwelle und nicht das Rahmenholz zweckentfremdet als Aufstandsfläche benutzt wird. Auf hieraus entstehenden Schäden hatten wir bereits hingewiesen.
Das Thema wurde ausführlich besprochen. Auf die Nachteile der Schwellenlösung und der damit einhergehenden Unbequemlichkeiten wurde hingewiesen und unter 1.7.10 in den Vertrag aufgenommen. Andere Lösungen bieten sich in Anbetracht des Bautenstands nicht an.
Interessant wir das mit der Sockelabdichtung ausgeht:
Der Sachverständige dazu:
"Die Abdichtungsmängel im Sockel stellen nicht nur einen formalen Mangel dar. Es besteht hier die Gefahr, dass z.B. aufgrund der Hanglage Ihres Objektes bzw. der zukünftig stärkeren Regenfälle, Wasser bestimmungswidrig in Ihr Objekt eindringt. Auch wenn grundsätzlich im Sockelbereich mit der geringsten Wasserbeanspruchung „Bodenfeuchte“ gerechnet wird, was eine derzeitige Abdichtungsausführung mutmaßlich aushalten würde, kann nicht sicher ausgeschlossen werden, das dies zukünftig auch so bleibt. Aufgrund der von mir zitierten Regelwerkvorgaben, so wie meiner Berufserfahrung sind Nacharbeiten bzw. eine Ertüchtigung der Sockelabdichtung notwendig, insbesondere, da eine regelkonforme Ausführung der Sockelabdichtung nicht vorliegt."
Der Rohrentlüfter wäre übrigens ein Conel, kein Durgo.
Conel Drain - da findet man den im Internet. Kann man denke ich auch nehmen.
2.1 Situation zu Sockelabdichtung:
Die Sockelabdichtung stellt eine Abweichung der DIN 18533 da.
Wie vor Ort erwähnt, wird in der Praxis üblicherweise die von uns gewählte Variante ausgeführt.
Nachteile stehen nicht an, die als Putzträger mit der Bodenplatte fest verbundene druckfeste (findet auch als Dämmung unter hochbelasteten Bodenplatten Verwendung) Styrodurplatte ist ein gleichwertiger Putzträger, wie ein solcher aus Beton bzw. Mauerwerk.
Ein Mangel ist an der Stelle nicht gegeben. Dies insbesondere deshalb nicht, da eine Beschädigung der Isolierung beim nachträglichen Anbringen der Dämmung
nicht auszuschließen ist.
2.2 Situation zur rückseitigen Fassade:
Dies wurde von mir falsch zusammen gefasst.
Die genannte Stelle weist eine Ungenauigkeit von 1,5 cm auf einer Fläche von 0,8 m² auf, die entsprechend nicht geschält wird,
wie von mir zuerst angegeben, sondern wird entsprechend mit dem Unterputz ausgeglichen, da die Maximaldicke des Unterputzes nicht überschritten wird.
Somit ist dies kein Mangel und stellt eine noch nicht fertige Leistung dar, die im Zuge der Außenputzarbeiten wieder fluchtgerecht ausgeführt wird.
2.3 Situation zur Kabeldurchführung in der Garage.
Diese E-Installation ist kein Gegenstand unsere Leistung.
2.4 Situation zum straßenfrontseitigen Vordach
Die ausgeführte Leichtkonstruktion des Vordaches über dem Hauseingang, stellt eine Abweichung zur Bauleistungsbeschreibung dar,
jedoch gemäß Planungsprotokoll vom 01.12.2017 wurde die Vordachkonstruktion in Betonbauweise entsprechend in eine Leichtkonstruktion geändert
und festgelegt (siehe Protokoll vom 01.12.2017).
2.5 Situation zu den gebäuderückseitigen Terrassenaustrittstüren im 1. Obergeschoss
Der Austritt vom Fertigfußboden beträgt auch dann 15 cm gleichwohl im Gutachten 20 cm behauptet werden. Auf eine weitere Maßkorrektur sei an der Stelle
hingewiesen, nämlich das Maß von 2,01 m ist ein Rohbaumaß, somit ergibt sich ein Fertigmaß von 1,99 m.
Zur Anmerkung in Sachen Terrassentüren Durchgangshöhe sei darauf hingewiesen, dass sich die Durchgangshöhe der Tür von Ok Fertigfußboden bis Uk. Rahmen
mit 1,97m ergibt. Der Austritt erfolgt also üblicherweise über die Schwelle auf den Gehbelag des Laubengang und nicht wie hier angenommen, unter Inkaufnahme der Beschädigung des Schwelholzes und der Lippendichtung auf den Fensterrahmen. Zudem bietet die Aufstandsfläche des Terrassentürrahmens mit ~6 cm keinen sicheren Stand. Ergo ist eine solche Annahme wirklichkeitsfremd.
Zur Anmerkung. Den Bezug Geschoss- und Innentürhöhen zu lichten Durchgangshöhe der Terrassentüren bleibt uns verborgen. Unerheblich ist , ob die lichte Höhe der Terrassentür 1,82m oder 1,99m beträgt, da der Austritt üblicherweise über die Schwelle und nicht das Rahmenholz zweckentfremdet als Aufstandsfläche benutzt wird. Auf hieraus entstehenden Schäden hatten wir bereits hingewiesen.
Das Thema wurde ausführlich besprochen. Auf die Nachteile der Schwellenlösung und der damit einhergehenden Unbequemlichkeiten wurde hingewiesen und unter 1.7.10 in den Vertrag aufgenommen. Andere Lösungen bieten sich in Anbetracht des Bautenstands nicht an.
Interessant wir das mit der Sockelabdichtung ausgeht:
Der Sachverständige dazu:
"Die Abdichtungsmängel im Sockel stellen nicht nur einen formalen Mangel dar. Es besteht hier die Gefahr, dass z.B. aufgrund der Hanglage Ihres Objektes bzw. der zukünftig stärkeren Regenfälle, Wasser bestimmungswidrig in Ihr Objekt eindringt. Auch wenn grundsätzlich im Sockelbereich mit der geringsten Wasserbeanspruchung „Bodenfeuchte“ gerechnet wird, was eine derzeitige Abdichtungsausführung mutmaßlich aushalten würde, kann nicht sicher ausgeschlossen werden, das dies zukünftig auch so bleibt. Aufgrund der von mir zitierten Regelwerkvorgaben, so wie meiner Berufserfahrung sind Nacharbeiten bzw. eine Ertüchtigung der Sockelabdichtung notwendig, insbesondere, da eine regelkonforme Ausführung der Sockelabdichtung nicht vorliegt."
Der Rohrentlüfter wäre übrigens ein Conel, kein Durgo.
Conel Drain - da findet man den im Internet. Kann man denke ich auch nehmen.
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