Hallo zusammen,
Bauantrag ist gestellt, d.h. die Außenmaße und Position des Hauses ist fix. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass es anders gar nicht geht. Die 3m Baugrenze im Osten hat einen leichten Knick und ist vorne schmäler als hinten im Garten. Wir "berühren" diese Baugrenze mit einem Eck (dort wo das Gäste-WC ist). Also Haus weiter vorschieben zur Straße geht wegen der Baugrenze nicht, ohne die 9,60m Breite des Hauses zu verkleinern. Auch die anfänglichen Vorschläge hier, die Garage in den Osten zu setzen, geht nicht, da das Haus dann auch im Westen 3 m zum Nachbarn einhalten müsste - also wieder müsste dann das Haus verkleinert werden.
Ganz ehrlich, über diese Vorgaben bin ich mittlerweile echt froh, muss mir nicht den Kopf zerbrechen wie und was besser wäre
Also wird es hier im Forum dann um das Innere des Hauses gehen, wenn wir denn endlich Mal die neuen Pläne bekommen
Ein anderer Punkt: gestern haben wir einen Brief vom Vermessungsamt erhalten, dass neue Abmarkungen am Grundstück vorgenommen wurden, auf Antrag der Gemeinde bereits im Dezember! D.h. unser Grundstück wird um einige qm verkleinert (ca. 5 qm), anscheinend einige Zentimeter im Osten wegen dem Gehweg. Angeblich wurden wir deswegen zu einer Sitzung eingeladen, seien aber nicht erschienen (Aussagen Vermessungsamt). Ich bin schockiert! Wir wurden nie darüber informiert, geschweige denn eingeladen! Beim Bauamt der Gemeinde geht natürlich keiner ans Telefon....
Wir wissen nicht was wir tun sollen. Klagen, wegen diesen paar qm, lohnt sich nicht denke ich. Den qm-Preis würden wir zurückerstattet bekommen. Andererseits ärgert es mich total, das einfach so hinnehmen zu müssen, ohne vorher informiert worden zu sein.
Edit: Die Notarkosten berechnen sich anhand des Kaufpreises. Wenn der jetzt im Nachhinein gemindert wird, kriegen wir aber wohl nicht auch für die Notarkosten etwas zurück, oder? Könnte das ein Argument bei der Klage sein? Müssen dann auch die ganzen Urkunden geändert werden? Also Folgekosten für uns...