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xMisterDx
Der Fachmann weiß wahrscheinlich, wie so ein Streit mit dem GU eskalieren kann und was auf dem Bau passiert, während man sich per Anwalt streitet:Ich lese es auch so, dass der Ablauf der Preisbindung für bereits erbrachte Leistungen keine Rolle mehr spielt. Ansonsten bräuchte man ja überhaupt keine Preisbindung. Allerdings bin ich kein Anwalt und wundere mich schon sehr über die Aussage des Fachmanns.
Nichts. Und da der GU hier nicht vollständig im Unrecht ist, dürftest du auch eventuelle Prozesskosten zumindest anteilig bezahlen dürfen.
So ein Anwalt ist ja auch nicht umsonst, sobald er wirklich tätig wird.
PS:
Und der Anwalt hat wahrscheinlich auch den gesamten Vertrag und die AGB des GU gelesen, im Gegensatz zu den paar Schnipseln, die wir kennen... richtig?