GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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K a t j a

K a t j a

Eine Teilabnahme - auch fiktiv - ist damit nicht verbunden, folglich geht auch die Auffassung fehl, bezüglich der dort bezeichneten Teilerfüllungen sei man nun explizit quitt.
Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? Da habe ich starke Zweifel. Was wäre denn, wenn der GU jetzt einen Mehrpreis von 1 Mio ausruft? Die müsste er doch im Zweifel nachweisen und hier liegt imho der Hase im Pfeffer.
Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Richter hier anders entscheiden könnte.
 
X

xMisterDx

Eine Abnahme der Gewerke oder des gesamten Auftrages spielt für die Entstehung von Mehrkosten überhaupt keine Rolle und hat imho keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung höherer Kosten. Die Frage ist doch, ob eine Überschreitung der Frist des Pauschalpreises automatisch zu einer willkürlichen Neuanpassung des Preises führen kann? Da habe ich starke Zweifel. Was wäre denn, wenn der GU jetzt einen Mehrpreis von 1 Mio ausruft? Die müsste er doch im Zweifel nachweisen und hier liegt imho der Hase im Pfeffer.
Man muss davon ausgehen dürfen, dass der Preis bis zum Tag X für den GU kostendeckend war. Ab Tag X nicht mehr. Entsprechend muss er die Kosten aufdröseln. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Richter hier anders entscheiden könnte.
Wie kommst du darauf, dass die hier vorliegende Anpassung willkürlich ist?
Auch wenn man erst mal unterstellt, der GU würde das einfach mal probieren und gucken ob es klappt. Völlig fern jeglicher vertragsrechtlichen Grundlage wird er damit nicht liegen.

Man hat einen Pauschalpreis. Da muss man gar nichts aufdröseln, deswegen nennt man das Pauschalpreis. Wir würden nie und nimmer einem Kunden unsere Kalkulation, Einkaufspreise oder Marge offenlegen. Das sind streng vertrauliche Informationen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit betreffen...
 
B

Bardamu

Also ganz allgemein, wenn ich ein Haus kaufe und in dem Vertrag steht ein Festpreis mit den dazugehörigen Leistungen die zu diesem Preis erbracht werden müssen,
dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Ansonsten ist so ein Vertrag doch sinnlos. Von Betrug gar nicht zu reden.

Ich ließe es mir eingehen, wenn bei den Handwerkern die dieses Haus bauen eine Erhöhung des Stundenlohnes erfolgt. Aber selbst diese Erhöhungen müsste man als
Anbieter oder Verkäufer doch bereits in den Festpreis einkalkulieren. Und selbst wenn nicht, 16% des Gesamtpreises macht so etwas bestimmt nicht aus.

Man kann bei solchen Tricksereien wirklich nur noch von Betrug reden. Ich weiß nicht ob es bei solchen Fertighäusern auch gestaffelte Abschläge für bereits fertiggestellte Bauabschnitte gibt. Aber wenn ja, dann ist es schon komisch dass der GU erst nach Erhalt des der gesamten Abschläge mit der Erhöhung daher kommt.

Und die Dacheindeckung selbst in die Hand nehmen ist keine Option?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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