GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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M

MSHausbau

Ich tue mir schwer eine Preisanpassung für verbaute Gewerke nachträglich zu bezahlen. Ich würde nichts unterschreiben und ihn kommen lassen. Wieviel Geld hast du noch eingehalten ?
Genau das ist mein Problem…
Bis jetzt nichts. Haben alles bezahlt was kam.
Wir haben eine Bürgschaft für die letzte Rate
 
C

Christian 65

wenn ich mir den Baupreisindex der letzten 12 Monate anschaue, ist dieser um ca. 20% gestiegen.
Der Hauptanstieg war 11/21 bis 5/22 ca 15%.
In dieser Phase sind doch auch die relevantesten Baufortschritte erfolgt.
Also hat der Unternehmer komplett die Preiserhöhungen auf seine Leistung bezahlen müssen.
Die Abschlagszahlungen sind nur zum Liquiditätserhalt, und haben meiner Meinung nach keine abschliessende Wirkung.
Was wäre denn, wenn du dein Haus selbst gebaut hättest? Dann hättest du auch alle Preiserhöhungen komplett mitgenommen und bezahlt.
Die einzige Verhandlungsposition sehe ich in dem Fakt, dass ja nur das Material und die Logistikkosten gestiegen sind.
Löhne und Wagnis und Gewinn sind nicht in diesem Maße gestiegen.
Normalerweise kann man überschlagsweise von folgender Faustformel ausgehen, welche natürlich nicht bei allen Gewerken stimmt:
1/3 Material
1/3 Löhne
1/3 Gemeinkosten und Wagnis und Gewinn

Das wäre mein Ansatz ( welcher juristisch nicht haltbar wäre) um zu verhandeln.
 
K a t j a

K a t j a

Was wäre denn, wenn du dein Haus selbst gebaut hättest?
Dann hätte man die Wahl zwischen mehreren Anbietern und bräuchte nicht zwingend mit dem Vertragspartner - welcher mir eine Pauschalpreis für 12 Monate garantiert - arbeiten. Was wäre denn, wenn die Preise gesunken wären? Hätte er dann Geld erstattet bekommen?

Die schwammige Formulierung in diesem Vertrag ist vermutlich eine Auslegungssache. Dies zu unterschreiben, war sicher ein Fehler. Dennoch würde ich hier nicht davon ausgehen, das ein Richter ausschließlich zu Gunsten des GU entscheiden würde.
 
X

xMisterDx

Genau das ist mein Problem…
Bis jetzt nichts. Haben alles bezahlt was kam.
Wir haben eine Bürgschaft für die letzte Rate
Immer noch nicht verstanden? Du hast durch die Zahlung der Abschläge gemäß Vertrag keine Abnahme einzelner Gewerke vorgenommen.
Du hast einen Gesamtpreis, den der Bauträger, halbwegs sinnvoll auf Bauabschnitte aufgeteilt hat.

Alleine dass bei dir die Dacheindeckung noch fehlt, obwohl schon Estrich und Innenputz drin ist, beweist das. Dacheindeckung war bei mir Rate 4 von 10.
Du hast einen Pauschalpreis für ein schlüsselfertiges Haus. Wen der GU wie beauftragt, wann bezahlt, wie viel es ihn kostet, das alles hat dich nicht zu interessieren.
 
kati1337

kati1337

Die schwammige Formulierung in diesem Vertrag ist vermutlich eine Auslegungssache. Dies zu unterschreiben, war sicher ein Fehler. Dennoch würde ich hier nicht davon ausgehen, das ein Richter ausschließlich zu Gunsten des GU entscheiden würde.
Davon würde ich auch nicht ausgehen, aber darauf zu pokern, dass er ausschließlich zu Gunsten des Bauherren entscheidet wäre auch naiv. Und das Problem an solchen Prozessen ist, dass man sich davor kaum absichern kann. Ich kenne keine Rechtsschutzversicherung die Bauangelegenheiten nicht explizit ausgeschlossen hat. Du hast immer immens hohe Streitwerte, daher auch hohe Prozesskosten, und die bleiben oft an beiden Parteien hängen.
 
X

xMisterDx

Davon würde ich auch nicht ausgehen, aber darauf zu pokern, dass er ausschließlich zu Gunsten des Bauherren entscheidet wäre auch naiv. Und das Problem an solchen Prozessen ist, dass man sich davor kaum absichern kann. Ich kenne keine Rechtsschutzversicherung die Bauangelegenheiten nicht explizit ausgeschlossen hat. Du hast immer immens hohe Streitwerte, daher auch hohe Prozesskosten, und die bleiben oft an beiden Parteien hängen.
Naja, das Hauptproblem an so einem Prozess ist, dass der GU ihn bis zur letzten Instanz ziehen und immer wieder durch Tricksereien verzögern kann.
So kann das Jahre dauern. Die GU sind doch nicht blöd, die wissen ganz genau, dass bei Bauherren eine Doppelbelastung läuft, die man finanziell und auch nervlich nicht ewig durchhält.

PS:
Und wie gesagt...während der Prozess läuft, wird die Baustelle kein einziger Handwerker betreten. 2-3 Jahre ohne Dach stell ich mir schwierig vor. Der Hersteller meiner Unterspannbahn sagt, die muss nach spätestens 3 Monaten UV-Einstrahlung wieder runter. Für direkte Sonne über Jahre ist die nicht gedacht.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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