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MSHausbau
Hi,
Da muss noch mehr stehen. Sowas ist eigentlich so gemeint (und wurde von euch vermutlich auch so verstanden) dass er den Bau inerhalb von 12 Monaten beginnen muss und zu einem Preis von X. Das heißt nicht, dass er für Langsamkeit noch belohnt wird.
Warum rät euch der Anwalt zur Zahlung?
Viele Grüße,
Andreas
Für die nach diesemVertrag zu erbringenden Leistungen zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Pauschalpreis gemäß Übersichtsblatt Seite 1 inklusive der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.Bei Änderungen der Mehrwertsteuer ändert sich der Pauschalpreis entsprechend. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbrachtwerdensollen.
2. An den ni Nr. 1.) genannten Pauschalpreis hält sich der Auftragnehmer für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss gebunden. Hierbei bleiben Verzögerungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei der Berechnung der Dauer der Preisbindungsfrist unberücksichtigt. Kommt der Auftraggeber seinen notwendigen Mitwirkungshandlungen innerhalb der Dauer der Preisbindungsfrist nicht nach, bestimmen sich die Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers nach den§§ 642, 643, 645 Baugesetzbuch.
3. Zusätzliche Kosten, z.B. aus Sonderwünschen, sind - ebenso wie die Prüf- und Genehmigungskosten der Baubehörde selbst -nicht im Pauschalpreis enthalten.
Dann wird aufgelistet in welchen Raten der Preis zu zahlen ist.
das steht alles zur Zahlung und Preisbindung drin.
Zur Info: offen sind noch zwei raten.