GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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xMisterDx

Vill gibts einige wie dich, dann wundert es mich nicht dass die Bauunternehmer genau so um die Ecke kommen!
Gibt ja bestimmt ein Bauzeitenplan. Wann der BU fertig sein? Welche Leistungen fehlen noch?
Einbehalte bereits vorgenommen?
Auf alles vorbereitet sein, aber natürlich erst das Gespräch suchen.
Der Bauzeitenplan ist nichtig, wenn der Bauträger eine Nachforderung stellt, die kommentarlos nicht bezahlt wird.

Warum meinst du rät der Anwalt zur Einigung? Damit verdient er kein Geld...

PS:
Im übrigen lässt sich im Moment mit den Stichworten Materialengpass und Handwerkermangel jedwede Verzögerung begründen. Der GU hat sein Geld bis zum derzeitigen Bauabschnitt, den stört es nicht, wenn er nicht weiterbauen muss.
Hast du das selbst mal durch oder gibst du hier kluge Ratschläge aus dem fertigen Haus?
 
11ant

11ant

Es gibt hier glaube ich ein paar Beiträge, die noch eher im Projekt standen, wo dann Erhöhungsschreiben ins Haus flatterten. zB hier https://www.hausbau-forum.de/threads/preissteigerung-trotz-festpreis.43103/ ich weiß aber nicht, wie das letztlich ausgegangen ist.
Ich habe auch noch im Kopf, dass es bei @Pinkiponk unerwartete Steigerungen später im Projekt gab, aber habe gerade Probleme, da nen Thread zu finden, um zu gucken, ob das irgendwie vergleichbar war oder doch gar nicht.
Die Unübersichtlichkeit der Threadhistorie von @Pinkiponk überfordert sogar mein 11antengedächtnis. Aber ich erinnere, daß bei ihr die Trödeligkeit auf Seiten der Bauherrin lag.
Und selbst wenn die Frist bei Baubeginn losliefe finde ich es dennoch überaus einseitig als Vertragsklausel. letztendlich hat nur der Bauunternehmer die Kontrolle über die benötigte Zeit bis Fertigstellung. Damit könnte er doch einfach zwischen jedem Gewerk 1-2 Wochen trödeln um dann auf den ehemaligen "Pauschalpreis" in Monat 14 nen fetten Batzen draufzuschlagen?
Zweimal nein. Zum einen gehört zu einer fair gestalteten Klausel auch die Steilheit des Anstieges bei Überschreitung der veranschlagten Dauer zu vereinbaren. Und bei der Genehmigungseinholung unterscheidet sich der GU vom GÜ dahingehend, daß dies beim GU Sache des Auftraggebers ist, womit es sich des Einflusses des Auftragnehmers natürlich entzieht.
 
WilderSueden

WilderSueden

Der Mehrpreis kann sich rechtlich gesehen doch nur auf den Teil, der nach Ablauf der Preisbindung gebaut wird, beziehen?!
Kommt drauf an was im Vertrag steht. Viele Verträge haben zum Beispiel den Baukostenindex als Referenz, der gilt dann natürlich für alles. In diesem Fall ist nichts vereinbart, geht die Sache im Zweifelsfall vor Gericht bis man eine klare Entscheidung hat
 
11ant

11ant

Der Mehrpreis kann sich rechtlich gesehen doch nur auf den Teil, der nach Ablauf der Preisbindung gebaut wird, beziehen?!
Kommt drauf an was im Vertrag steht.
Vgl. meine Erläuterung in Beitrag #49: eine Tranche des Zahlungsplanes ist ja nicht gleichbedeutend mit einem Abschnitt der Leistungserbringung, der teilabgenommen oder sonst wie abgegrenzt in seinem Wert taxierbar wäre. Das Geschäft eben gerade nicht in einzelne Lose zu zerlegen, gehört ja zum Wesen des Bauens mit einem GU (und ist typischerweise ausdrücklicher Wunsch der Auftraggeberseite).
 
kati1337

kati1337

Vgl. meine Erläuterung in Beitrag #49: eine Tranche des Zahlungsplanes ist ja nicht gleichbedeutend mit einem Abschnitt der Leistungserbringung, der teilabgenommen oder sonst wie abgegrenzt in seinem Wert taxierbar wäre. Das Geschäft eben gerade nicht in einzelne Lose zu zerlegen, gehört ja zum Wesen des Bauens mit einem GU (und ist typischerweise ausdrücklicher Wunsch der Auftraggeberseite).
Das ist was ich meinte in meinem Post weiter vorne. Nur mit weniger fancy Worten. :D
 
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