GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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B

Bardamu

Davon würde ich mal so gar nicht ausgehen. Material zum Bauen kostet ein heiden Geld.
Mein GU sagte erst neulich zu mir, dass er nur deswegen noch pauschale Festpreise anbieten und diese auch halten kann, weil er die nötige Liquidität hat in Vorleistung zu gehen.
Na wenn er mit seinen liquiden Mitteln in Vorleistung gehen muss, dann holt er es sich doch bestimmt auch nach Abschluss der Arbeiten vom Endkunden zurück. Um das geht es ja hier. Dann brauch ich keinen Festpreis, sondern er soll die Rechnung gleich zum Schluss präsentieren und kann er dann von mir aus das Geld einklagen wenn es dem Kunden nicht passt, Geld für nahezu zwei Häuser zu zahlen ;-) die Sache einfach mal umgedreht
 
kati1337

kati1337

Hätte der TE das berücksichtigt, könnte er sich jetzt entspannt auf den Standpunkt á la WYSIWYG zurückziehen, den erreichten Bautenstand als "seins" zu betrachten, und die Vornahme der weiteren Fertigstellung nach freier Wahl vergeben, ohne Protest des GU befürchten zu müssen.
Hätte hätte Fahrradkette.
Dass er bei Vertragsunterschrift naiv gehandelt hat, hat der TE ja schon eingesehen.
Ich sagte lediglich: Aus Sicht der Situation in der er sich Stand Heute befindet, ist die gütliche Einigung und das Lehrgeld nach Einigung vermutlich das beste, was er rausholen kann. Und manchmal kann man auch mal mit einem Status Quo einfach zufrieden sein. Mal bisschen die Deutschheit ablegen, den Alman schweigen lassen, und einfach mal akzeptieren wenn's okay ist weil's hätte schlimmer kommen können. ;)

Denn was wäre aktuell seine Alternative? Wir haben im Vorfeld schon ausgiebig erörtert, dass er rechtlich auf dünnem Eis steht, und dünnes Eis vor Gericht ist gefährlich und teuer und und und.
 
11ant

11ant

Ich sagte lediglich: Aus Sicht der Situation in der er sich Stand Heute befindet, ist die gütliche Einigung und das Lehrgeld nach Einigung vermutlich das beste, was er rausholen kann.
Zumindest eine recht vernünftige Option, ja.
Mal bisschen die Deutschheit ablegen, den Alman schweigen lassen,
*ROTFL* ich kann garnicht aufzählen, wie oft ich im Geschäftsleben schon einen Muselman den Alman habe raushängen lassen gesehen habe, wenn dieser Standpunkt seinem Vorteil näher lag :)
Denn was wäre aktuell seine Alternative? Wir haben im Vorfeld schon ausgiebig erörtert, dass er rechtlich auf dünnem Eis steht, und dünnes Eis vor Gericht ist gefährlich und teuer und und und.
Alternativen hat er sich im Vorfeld weitgehend abgeschnitten. Ich habe meinen jüngsten Beitrag ja nicht zuletzt für die Mitleser geschrieben, die noch im Stand "ante Fahrradkette" sind und den Fehler nachzumachen vermeiden können. Das dünne Eis des Bauherren liegt hier an der Stelle, wo der unvollendete Bau noch (Witterungs)schaden nehmen kann. Vor Gericht ist hier eher das Eis des GU dünn, seinen Wunsch ohne nachvollziehbare Kalkulation anzubringen.
 
kati1337

kati1337

Vor Gericht ist hier eher das Eis des GU dünn, seinen Wunsch ohne nachvollziehbare Kalkulation anzubringen.
Ich bin sicher dem GU würde im Fall der Fälle vor Gericht was einfallen. Nur weil er ohne Druck keine Lust hat seine Kalkulation offen zu legen heißt ja nicht, dass er nichts in der Hand hat - oder ihm und seinem Anwalt nichts einfällt.
Dazu kommt noch der alte Spruch "vor Gericht und auf hoher See..." , zum Thema Recht haben und Recht bekommen, selbst wenn wir mal annähmen, der Bauherr sei komplett im Recht.
 
X

xMisterDx

Ich finde es auch gefährlich, dem GU zu unterstellen, er habe den Preis einfach mal so aus der Hüfte geschossen. Zumal wir gar nicht wissen, welcher GU es ist.
Ich vermute, beim Preis von 275.000 EUR vor Preisanpassung sowas wie Town & Country o.ä.

Da kommen die Preise von oben und haben durchaus ne Grundlage. Ich halte es keinesfalls für ausgemacht, dass man einen Prozess hier gewinnen würde.

Und irgendwie nervt auch diese Sichtweise, der Unternehmer könne ja wohl mal auf ein paar EUR Gewinn verzichten... das ist ne weltfremde Sicht, ich möchte mein Gehalt monatlich haben, in voller Höhe, und nicht mal auf nen Teil verzichten, weil der Kunde nicht den vollen Preis zahlen will.
 
11ant

11ant

Ich bin sicher dem GU würde im Fall der Fälle vor Gericht was einfallen. Nur weil er ohne Druck keine Lust hat seine Kalkulation offen zu legen heißt ja nicht, dass er nichts in der Hand hat - oder ihm und seinem Anwalt nichts einfällt.
Das kann er sich nicht aussuchen. Niemand anderer als er ist es, der hier die Preisanpassung (nach §313 Baugesetzbuch oder welche Grundlage sollte er sonst anführen ?) begehrt, also liegt auch die Beweislast der gestiegenen Kosten bei ihm. Will er sich in diese Karten nicht schauen lassen, bleibt ihm nur, sein Preiserhöhungsbegehren zurückzunehmen (oder die Option der Kündigung des Bauvertrages zu wählen - aber auch dafür muß er die Störung der Geschäftsgrundlage beweisen und nicht bloß behaupten). Das Risiko des TE besteht hier also darin, daß der GU die Kündigung wählt - dann jedoch wähne ich den TE ohne Probleme, da er wenn ich recht erinnere die Differenz zwischen des tatsächlichen Wertes des erreichten Bautenstandes und dessen hilfsweiser Abbildung auf ihre pauschale Übersetzung in den Zahlungsplan bisher nicht als erheblich dargestellt hat und bereit wäre, sich fürderhin selbst weiterzuhelfen. Sein Risiko wäre demnach 0, sobald der GU erklärt, die Option der Kündigung zu wählen. Dazu kann man dem GU eine Frist setzen und für deren erfolgloses Verstreichen die seinerseitige Kündigung nach §648 Baugesetzbuch in Aussicht stellen. Ich sehe in dieser Angelegenheit nichts vom Einfallsreichtum eines Anwaltes oder der Tagesstimmung des Richters abhängig. Das Baugesetzbuch hat in diesem Bereich angenehm kurze Paragraphen ;-)
Und irgendwie nervt auch diese Sichtweise, der Unternehmer könne ja wohl mal auf ein paar EUR Gewinn verzichten... das ist ne weltfremde Sicht, ich möchte mein Gehalt monatlich haben, in voller Höhe, und nicht mal auf nen Teil verzichten, weil der Kunde nicht den vollen Preis zahlen will.
Der Kunde zahlt ja den vollen Preis, lediglich keinen noch volleren. Und der Unternehmer hat die freie Wahl, ob er die Ereigniskarte "nachgewiesene Erhöhung" oder die Ereigniskarte "Kündigung" des §313 Baugesetzbuch ziehen möchte, wenn er von seiner Marge nichts für ein über den Erwartungen liegendes Preissteigerungsrisiko einsetzen möchte.

Beide Vertragsparteien haben Fehler gemacht, aber auch beide Vertragsparteien können sich einigen oder trennen. Ein Bauvertrag ist nicht vor Gott geschlossen, der Mensch darf ihn lösen :)
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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