GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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MSHausbau

Ok ihr habt recht. Wäre wahrscheinlich wirklich nicht klug direkt mit Anwalt und Gericht zu kommen. Aber ich sehe es auch nicht ein mehr für das ganze Haus zu zahlen. Halt nur auf die gewerke oder die Punkte im Zahlungsplan die noch offen sind. Gibt leider noch keine Urteile in der Richtung. Weil so wären viele Bauherren von dem GU quasi Freiwild nach Ablauf der Preisbindung.
mich versuche es erstmal vernünftig morgen am Telefon zu klären.
Ich stelle morgen auch mal das Urteil vom OLG Hamm rein. Vielleicht kann jemand von euch mehr damit anfangen wie man das benutzen könnte.

Danke trotzdem für die Ratschläge :)
 
kati1337

kati1337

Gibt leider noch keine Urteile in der Richtung. Weil so wären viele Bauherren von dem GU quasi Freiwild nach Ablauf der Preisbindung.
Ich habe jetzt schon 2 GU-Verträge unterschrieben und in keinem der beiden Verträge war ein Ablauf der Preisbindung vorgesehen.
Ich halte das für unseriös, vor allem für die in deinem Vertrag auch noch explizit kurze Frist von 12 Monaten.
 
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MSHausbau

Ich habe jetzt schon 2 GU-Verträge unterschrieben und in keinem der beiden Verträge war ein Ablauf der Preisbindung vorgesehen.
Ich halte das für unseriös, vor allem für die in deinem Vertrag auch noch explizit kurze Frist von 12 Monaten.
Finde ich erstaunlich. Wie will er dann die Preise halten? Gerade in der heutigen Zeit…
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Ok ihr habt recht. Wäre wahrscheinlich wirklich nicht klug direkt mit Anwalt und Gericht zu kommen.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Solche aus eigener Sicht „eindeutigen“ Sachlagen können jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen, der entsprechend teuer wird..

Was ich da gerade, zwar nicht im Hausbau, bei einem Freund bzgl. Scheidung mitbekomme ist unglaublich.. da würde ich es mir 3 mal überlegen..

Finde ich erstaunlich. Wie will er dann die Preise halten? Gerade in der heutigen Zeit…
Unser GU hatte auch keine Preisbindungsfrist und hat sie auch in den aktuellen Verträgen nicht.
 
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xMisterDx

Ok ihr habt recht. Wäre wahrscheinlich wirklich nicht klug direkt mit Anwalt und Gericht zu kommen. Aber ich sehe es auch nicht ein mehr für das ganze Haus zu zahlen. Halt nur auf die gewerke oder die Punkte im Zahlungsplan die noch offen sind. Gibt leider noch keine Urteile in der Richtung. Weil so wären viele Bauherren von dem GU quasi Freiwild nach Ablauf der Preisbindung.
mich versuche es erstmal vernünftig morgen am Telefon zu klären.
Ich stelle morgen auch mal das Urteil vom OLG Hamm rein. Vielleicht kann jemand von euch mehr damit anfangen wie man das benutzen könnte.

Danke trotzdem für die Ratschläge :)
Kennst du die King of Queens-Folge wo Douglas mit der Schimmelfirma Wodka trinkt und sich zum Affen macht, damit die wiederkommen und die Arbeit beenden? So kannst du dir das vorstellen.

Sprich mit dem Chef ruhig und mach ihm klar, dass euer Geld endlich ist und dass das keine kleine Summe ist, die man mal eben wegsteckt. Mit der Tränendrüse und ruhigen Worten wirst du hier vermutlich deutlich weiterkommen, als mit Anwalt, Gepolter und einem Urteil des OLG Hamm, dass du als Laie wahrscheinlich gar nicht richtig verstehst.

Mach dir klar:
Selbst wenn du im Recht bist. Es kann Jahre dauern, bis du in letzter Instanz Recht bekommst, vielleicht gibt es den GU dann schon gar nicht mehr... es ist gegenwärtig nicht unwahrscheinlich, dass einige Firmen die Krise nicht überstehen werden. Kannst du so einen Rechtsstreit über Jahre durchhalten? Willst du das?
 
Tolentino

Tolentino

Ich habe jetzt schon 2 GU-Verträge unterschrieben und in keinem der beiden Verträge war ein Ablauf der Preisbindung vorgesehen.
Ich halte das für unseriös, vor allem für die in deinem Vertrag auch noch explizit kurze Frist von 12 Monaten.
Finde ich erstaunlich. Wie will er dann die Preise halten? Gerade in der heutigen Zeit…

Ich finde es genau richtig, da im Baugesetzbuch ja schon längst geregelt ist, dass der Unternehmer aus der Preisbindung rauskommt, wenn es aufgrundd gestiegener Kosten unverhältnismäßig wäre diese durchzusetzen. Dann muss er aber seine Kalkulation eben offen legen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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